Ein geplantes Bundesgesetz sorgt bei Zahnärztinnen und Zahnärzten für scharfe Kritik. Der Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen künftig nur noch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie durchgeführt werden dürfen. Fortgebildete Zahnärzte, die heute einen großen Teil dieser Versorgung mittragen, wären damit außen vor.

Warum Brandenburg besonders betroffen wäre
In einem Flächenland wie Brandenburg ist die Versorgung stark darauf angewiesen, dass sich fortgebildete Zahnärzte und Fachzahnärzte die Arbeit teilen. Fällt eine Säule weg, entsteht schnell ein Loch. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) hat durchgerechnet, was das konkret bedeuten würde: Mehrere Landkreise würden sofort in die Unterversorgung rutschen. Mittelfristig sei sogar eine Nullversorgung auf Landkreisebene denkbar – also Regionen ohne jeden Behandler.
„Wir sprechen hier nicht über abstrakte Planungsgrößen, sondern über eine mögliche, konkrete Versorgungsrealität“, warnt Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB. Wenn ein relevanter Teil der Behandler wegfalle, breche die wohnortnahe Versorgung in vielen Regionen schlicht weg. Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Brandenburg und zugleich der Bundeszahnärztekammer, ergänzt: Die Kapazitäten der Fachzahnärzte reichten schon heute vielerorts kaum aus. Zusätzliche Einschränkungen würden die Lage weiter verschärfen.
Bundesweit stehen über 920.000 Kinder und Jugendliche im Fokus
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schlagen Alarm. Für viele Zahnärzte, die heute auch kieferorthopädisch arbeiten, käme die Regelung laut den Verbänden einem faktischen Berufsverbot gleich – mit der Gefahr, dass zahlreiche Praxen ihre Existenz verlieren. Über 920.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland könnten ihren bisherigen Behandler verlieren.
Die Verbände befürchten zudem eine soziale Schieflage: Wer auf dem Land wohnt oder wenig mobil ist, hätte es deutlich schwerer, einen Behandler zu erreichen. KZBV und BZÄK formulieren es drastisch: Bei einer Umsetzung des Entwurfs werde man soziale Unterschiede künftig wieder an den Zähnen erkennen.
Die Forderung
Anlässlich der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am 20. April 2026 fordern KZVLB, KZBV und BZÄK, die umstrittenen Regelungen aus dem Entwurf zu streichen. Reformen im Gesundheitssystem seien zwar notwendig – doch nicht auf Kosten funktionierender Versorgungsstrukturen und der in den letzten Jahrzehnten erreichten Erfolge bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen.




