Skip to main content

Anlässlich des bundesweiten Deutschen Digitaltags am 26. Juni 2026, der unter dem Motto „Digitale Sicherheit: Verstehen. Vermitteln. Vertrauen.“ steht, weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Bedeutung sicherer digitaler Behördengänge hin und informiert über die Schutzmaßnahmen in ihrem Online-Portal.

Werbung

Im Mittelpunkt steht der Schutz sensibler Sozialdaten. Dafür setzt die BA im angemeldeten Bereich ihres Online-Portals auf eine verpflichtende Multi-Faktor-Authentifizierung. Diese gilt seit April 2025 für alle privaten und unternehmerischen Nutzerinnen und Nutzer. CIO Stefan Latuski betont, dass die Digitalisierung der Services nur gelinge, wenn der Mensch im Mittelpunkt stehe und sich auf hohe Sicherheit verlassen könne; mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung würden sensible Daten wirksam geschützt und eine sichere Nutzung der digitalen Angebote ermöglicht. Um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet die BA mehrere gleichwertige Verfahren an.

Mit der BA-Secure-App steht seit April 2025 eine komfortable, app-basierte Variante mit Push-Funktion zur Verfügung. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzende eine Push-Nachricht auf ihr Mobilgerät und bestätigen den Vorgang per biometrischer Erkennung oder Geräteerkennung.

Bereits seit Anfang 2025 lässt sich ein Passkey einrichten – ein digitaler Schlüssel, der nicht vergessen werden kann, automatisiert erstellt wird und weniger anfällig für Phishing oder Datendiebstahl ist als ein Passwort. In Verbindung mit einem Smartphone genügen dafür Fingerabdruck oder Gesichtsscan. Seit März 2025 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, das Konto per TOTP abzusichern: Ergänzend zum Passwort wird ein wechselnder Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Die BA empfiehlt, dabei nur vertrauenswürdige Apps zu nutzen.

Seit Juli 2024 kann auch die BundID zur Anmeldung verwendet werden. Sie ermöglicht einen besonders sicheren Zugang zu den Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse. Wer im Online-Account seine Adresse oder Kontoverbindungsdaten ändern möchte, kann dies seit April 2025 nur noch über die BundID. In der Familienkasse, über die etwa das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend.

Für Unternehmen steht seit Juni 2025 mit „Mein Unternehmenskonto“ (MeinUK) eine eigene Anmeldemethode bereit. Sie erfolgt über ein ELSTER-Unternehmenszertifikat und kommt ohne zusätzliche Einrichtung aus, da das Zertifikat die Anforderungen an eine starke Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits erfüllt.

Ausführliche Informationen und Erklärvideos bietet die BA unter:

Passkey: https://www.arbeitsagentur.de/passkey
TOTP-Verfahren: https://www.arbeitsagentur.de/totp
Secure-App: https://arbeitsagentur.de/link/ba-secure-app
BundID: https://www.arbeitsagentur.de/bundid
Mein Unternehmenskonto: https://www.arbeitsagentur.de/mein-unternehmenskonto
Sichere und komfortable Anmeldung im Online-Portal


Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Pressemitteilung Nr. 21/2026 vom 25. Juni 2026

Funktion deaktiviert