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Der Landkreis Oder-Spree hat sein Online-Serviceangebot erweitert: Drei zusätzliche Verwaltungsanliegen lassen sich jetzt bequem digital erledigen – ganz ohne Behördengang und unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung.

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Diese drei neuen Online-Dienste stehen zur Verfügung

Auskunft aus dem Sorgeregister Über diesen Dienst kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragt werden. Er richtet sich insbesondere an alleinsorgende Mütter mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree, die gemäß § 58 SGB VIII einen Nachweis über ihre alleinige Sorge benötigen – vorausgesetzt, sie waren mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet und es besteht keine gemeinsame Sorge durch Erklärung oder Gerichtsbeschluss.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Wer wissen möchte, ob auf einem Grundstück öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Baulasten) liegen, kann die entsprechende Auskunft nun ebenfalls online beantragen.

Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten Auch die Einsicht in bestehende Baugenehmigungsakten ist ab sofort digital möglich.

Vorteile auf einen Blick

Mit den neuen Angeboten wächst das digitale Portfolio des Landkreises weiter. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen von zu Hause oder unterwegs erledigen, sparen sich den Weg zur Behörde und sind zeitlich flexibel – die Antragstellung ist nicht an Sprechzeiten gebunden.

Direkt zu den Online-Diensten


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Landkreis Oder-Spree (LOS)

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