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Wenn mehrere Städte und Gemeinden an einem Strang ziehen, können sie oft mehr erreichen als jede Kommune für sich allein. Genau hier setzt das Land Brandenburg an: Die Förderung interkommunaler Kooperationen (IKK) wird künftig einfacher zugänglich gemacht – und das im Rahmen gleich mehrerer bestehender Programme der Städtebauförderung.

Worum geht es bei der Förderung interkommunaler Kooperationen?

Städte übernehmen zentrale Aufgaben: Sie sind Orte zum Wohnen und Arbeiten, sichern die Versorgung, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen wirtschaftliche Wertschöpfung. Wie zukunftsfähig eine Stadt ist, entscheidet sich maßgeblich vor Ort, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Arbeiten mehrere Kommunen oder Ortsteile zusammen, entstehen dabei oft Möglichkeiten, die eine einzelne Kommune allein nicht nutzen könnte. Genau diese Zusammenarbeit will das Land nun gezielt unterstützen – eingebettet in die bestehenden Programme:

  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)
  • Lebendige Zentren (LZ)
  • Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Bis zu 90 Prozent Förderung möglich

Für Vorhaben der Daseinsvorsorge können teilnehmende Kommunen künftig bis zu 90 Prozent Förderung aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Das gilt sowohl für die eigentlichen Investitionsvorhaben als auch für vorbereitende Planungen, Untersuchungen und Konzepte.

Wer kann sich beteiligen?

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Zentrale Orte gemäß dem Landesentwicklungsplan (LEP HR), die als Leadpartner auftreten, sowie an Gemeinden in deren Verflechtungsbereich. In Einzelfällen ist auch eine Kooperation mit einem grundfunktionalen Schwerpunktort als Leadpartner denkbar – oder eine Zusammenarbeit eines zentralen Ortes mit seinen eigenen Ortsteilen.

Welche Projekte werden gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben der Daseinsvorsorge: Infrastrukturen also, die über die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinaus wirken, an deren dauerhafter Sicherung alle beteiligten Kommunen ein besonderes öffentliches Interesse haben und die zugleich als städtebaulicher Missstand im Sinne des besonderen Städtebaurechts gelten.

Konkret förderfähig sind beispielsweise:

  • Bürgerhäuser und soziale Treffpunkte
  • Kultureinrichtungen und Gebäude für öffentliche Nutzungen
  • Grünflächen, Parks, Plätze und Freiflächen
  • Erschließungsanlagen
  • die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude
  • sowie Ordnungsmaßnahmen

Unterschiedliche Schwerpunkte je nach Programm

Je nachdem, in welchem Förderprogramm eine Kooperation aufgenommen wird, liegt der Fokus auf unterschiedlichen Zielen:

  • Lebendige Zentren: Erhalt des baukulturellen Erbes, Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, Sicherung der Versorgungsstruktur
  • Sozialer Zusammenhalt: Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Anpassung an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen

Wie läuft die Antragstellung ab?

Grundlage für die Programmaufnahme ist ein sogenanntes Eckpunktepapier (EPP), das beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht wird. Darin stellt die interkommunale Kooperation ihre Herausforderungen und Entwicklungsziele zusammenfassend dar. Auf dieser Basis wird entschieden, ob und in welchem Förderprogramm die Kooperation aufgenommen werden kann.

Eine feste Antragsfrist gibt es dabei nicht – Kommunen können sich also unabhängig von festen Terminen auf den Weg machen.

Weitere Informationen zum Verfahren und die passenden Ansprechpartner finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung unter dem Schwerpunktthema „Städtebauförderung“ Informationsblatt_IKK_2026.pdf.


Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

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