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Brand in Bliesdorf: Asbest-Warnung für das Umfeld

Beim Brand einer großen Halle in Bliesdorf können Asbestfasern freigesetzt worden sein. Der Landkreis Märkisch-Oderland ruft die Bevölkerung im Umfeld zu Vorsichtsmaßnahmen auf.

Am 29. Oktober 2026 ist in Bliesdorf eine Halle mit einer Grundfläche von rund 2.700 Quadratmetern in Brand geraten. Dach und Seitenwände bestehen aus Asbestzementplatten. Durch die starke Hitze sind Teile der Dacheindeckung geborsten und zerbrochen. Dabei können Asbestfasern freigesetzt und mit der Luftströmung im Umfeld der Brandstelle verteilt worden sein.

Wie groß das mögliche Ausbreitungsgebiet ist und welche Gefahr für die Bevölkerung besteht, lässt sich nach Angaben des Landkreises noch nicht abschließend beurteilen. Dafür sind weitere Untersuchungen, fachgerechte Probenahmen und Laboranalysen nötig.

Warnung über NINA gilt das ganze Wochenende

Über die Warn-App NINA wurde bereits eine Warnmeldung veröffentlicht. Sie gilt über das gesamte Wochenende, also auch am 31. Oktober und 1. November 2026. Die Menschen im betroffenen Umfeld werden dringend gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

Vorsichtsmaßnahmen im Umfeld der Brandstelle•  Fenster und Türen geschlossen halten, Lüftungsanlagen möglichst ausschalten.•  Keine Arbeiten in Gärten, auf Grundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen, bei denen Staub aufgewirbelt werden kann – auch kein Mähen und keine Bodenbearbeitung.•  Keine Laubbläser oder Hochdruckreiniger einsetzen.•  Spielplätze in der Umgebung vorerst meiden.•  Bruchstücke der Dacheindeckung keinesfalls selbst aufheben, zusammenkehren oder anderweitig beseitigen.•  Weidetiere vorsorglich von möglicherweise betroffenen Weideflächen holen.

Die Hinweise gelten insbesondere auch für Beschäftigte in der Landwirtschaft und für alle, die sich regelmäßig im Freien aufhalten.

Proben im Umkreis von mindestens einem Kilometer

Der Landkreis begleitet die Gefahrenabwehr und stimmt die weiteren Schritte mit den zuständigen Fachbehörden ab. Um das mögliche Ausbreitungsgebiet einzugrenzen, sollen Proben genommen und im Labor untersucht werden – unter anderem auf Straßen, Höfen, in Gärten, auf Terrassen, Spielplätzen, Dächern und in Dachrinnen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen und dort gelagerten Materialien. Der Untersuchungsbereich umfasst zunächst mindestens einen Kilometer um die Brandstelle und kann bei Bedarf erweitert werden. Reinigungs- und Beseitigungsarbeiten dürfen ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe mit geeigneten Schutzvorkehrungen ausführen.

Zuständige Ordnungsbehörde für die Gefahrenabwehr vor Ort ist das Amt Barnim-Oderbruch. Für die nötigen Untersuchungen und die Sanierung ist der Verursacher beziehungsweise der Eigentümer der Brandstelle verantwortlich. Der Landkreis unterstützt dabei.

Der Landkreis dankt den beteiligten Feuerwehren, die seit dem 29. Oktober unter schwierigen Bedingungen an der Brandstelle im Einsatz sind, um eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern und die Lage unter Kontrolle zu bringen.

Weitere Informationen:Landkreis Märkisch-Oderland: www.maerkisch-oderland.de

Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland