Beteiligung der Öffentlichkeit ist erwünscht
Jede Kommune ist verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) nach gesetzlich festgelegten Kriterien und Inhalten aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben, mit dem Ziel, geplante und erfolgte Umgebungslärmminderungsstrategien und Maßnahmen zu dokumentieren. Erkner hat zuletzt 2020 den Lärmaktionsplan (3. Stufe) erarbeitet. Die verpflichtende Teilnahme der Kommunen an der nunmehr 4. Runde der Fortschreibung der Lärmaktionspläne sieht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
In der Zeit vom 02.12.2024 bis 16.12.2024 erfolgt eine öffentliche Auslegung des bisherigen Lärmaktionsplans (3. Stufe), der Lärmkartierung 2022 des Landesamts für Umwelt sowie der Berichterstattung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Rathaus der Stadt Erkner (Friedrichstraße 6 – 8 I 15537 Erkner I Ebene 2 I Foyer). Die Unterlagen können in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten des Rathauses vor Ort oder digital auf der Website der Stadt Erkner unter www.erkner.de (Umwelt & Stadtentwicklung I Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, zu den Inhalten des Lärmaktionsplans schriftlich Stellung zu beziehen. Hinweise und Anregungen können bis zum 18.12.2024 per Post an die Stadt Erkner (Ressort 60 I Friedrichstraße 6 – 8 I 15537 Erkner) oder per E-Mail an Laerm@erkner.de gesendet werden. Die Stellungnahmen werden durch die Stadtverwaltung sachlich geprüft und finden gegebenenfalls Beachtung für die aktuelle und zukünftige Bearbeitung der Lärmaktionsplanung bzw. der strategischen Maßnahmenentwicklungen zur Eindämmung von grenzüberschreitendem Umgebungslärm.
Quelle: Stadtverwaltung Erkner