Skip to main content

Am 14. Mai 2025 fand die zweite Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr statt. Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Hebesatzsatzung zur Grundsteuer, die nach intensiven Beratungen und einer am 8. April einberufenen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen wurde.

Mit dem Beschluss der Hebesatzsatzung konnte die Kämmerin Ines Müller den Haushaltsplan für das Jahr 2025 als Beschlussvorlage einbringen. Dieser Haushaltsplan wurde mehrheitlich angenommen. Damit verfügt die Stadt Eisenhüttenstadt nun offiziell über einen genehmigten Haushalt für das laufende Jahr.

Bürgermeister Frank Balzer informierte in seinem Bericht zudem über aktuelle Themen und Veranstaltungen. So sei die erste Einwohnerversammlung des Jahres im Ortsteil Schönfließ auf reges Interesse gestoßen. Die Kinderuni sei erfolgreich angelaufen, das Projekt „Probewohnen“ starte im September und auch der neue Stadtgutschein befinde sich in der Umsetzung. Des Weiteren kündigte er den Tag der offenen Tür bei der Freiwilligen Feuerwehr am 14. Juni 2025 an. Zudem berichtete Frank Balzer von einem Energiegespräch mit dem Landrat zum Thema Windenergie am 13. Mai sowie über laufende Gespräche mit dem TAZV zum Thema Trinkbrunnen in der Stadt.

Insgesamt wurden während der Sitzung sieben Anträge der Fraktionen behandelt. Vier dieser Anträge fanden Zustimmung, einer wurde zurückgezogen und über zwei weitere wurde in geänderter Fassung gesondert abgestimmt.

Einer der beschlossenen Anträge befasste sich mit der Förderung der Verkehrssicherheit für Kinder. In den zuständigen Ausschüssen, dem Ausschuss für Familie, Schule und Soziales sowie dem Ausschuss für Petition, Ordnung, Recht und Sicherheit, wurde beschlossen, an drei Schulstandorten Geschwindigkeitsmessgeräte zu installieren. Dabei handelt es sich um die Astrid-Lindgren-Grundschule in der Eichendorffstraße, die Schönfließer Grundschule in der Müllroser Straße sowie die Erich-Weinert-Grundschule in der Friedrich-Engels-Straße, deren Umfeld einschließlich der Kita Kinderglück in die Maßnahme einbezogen wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld der genannten Einrichtungen nachhaltig zu verbessern.

Ein weiterer bedeutender Beschluss betrifft die künftige Betreuung des Tiergeheges. Um den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Einrichtung langfristig zu sichern, einigten sich die Stadtverordneten darauf, die Verantwortung übergangsweise an die Eisenhüttenstädter Freizeit- und Erholungs GmbH (EFE) zu übertragen. Die EFE wird das Tiergehege zunächst bis zum Jahresende 2026 betreuen. Diese Entscheidung schafft nicht nur kurzfristige Planungssicherheit, sondern eröffnet auch neue Perspektiven für den Erhalt des Tiergeheges, ganz im Sinne der Stadt sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Quelle: PM Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt 

Leave a Reply