Skip to main content

Absolutes Halteverbot und Gehwegsperrung

Für die weiteren Arbeiten am Wohnhaus in der Friedrichstraße 10 bis 12a wird ein Kran im Zeitraum vom 17. Juni bis zum 16. August 2024 aufgestellt. Wegen des Schwenkradius des Krans und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden kommt es zur halbseitigen Sperrung des Verkehrs in der Friedrichstraße und zur Gesamtsperrung des Gehwegs. Zwischen der Wollankstraße und dem Fußgängerübergang vor dem Rathaus gilt ein absolutes Halteverbot. Durch dieses absolute Halteverbot kann der Straßenverkehr verschwenkt werden und es ist keine Ampelschaltung nötig. Eine Sperrung oder Verlegung der Bushaltestelle in Höhe der Friedrichstraße 65 wird es vorerst nicht geben.

Fußgänger:innen müssen aufgrund der Gehwegsperrung den Fußgängerübergang vor dem Rathaus und die Mittelinsel vor dem City Center nutzen, um die Gehwegseite wechseln zu können. Der fußläufige Zugang beziehungsweise die Zufahrt zum Grundstück zwischen der Hausnummer 9 A und 10 wird offenbleiben, die Vollsperrung des Gehwegs beginnt unmittelbar dahinter.

Die Stadtverwaltung Erkner bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich auf die Behinderungen in der Friedrichstraße rechtzeitig einzustellen.

Quelle: PM Stadtverwaltung Erkner

Leave a Reply