Der Landtag Brandenburg hat eine bedeutende Reform der Höfeordnung beschlossen, die von den Familienbetrieben Land und Forst Brandenburg vorangetrieben wurde.
Ab 2025 wird für Erbauseinandersetzungen anstatt des Ersatzwirtschaftswerts 5 Zehntel des Grundsteuerwerts als Berechnungsgrundlage genutzt, um die Aufteilung von Höfen zu verhindern. Diese Maßnahme soll die Zukunft traditioneller Familienhöfe sichern und wurde als Reaktion auf bevorstehende Änderungen durch die Grundsteuerreform eingeführt. Die Initiative erhielt breite Unterstützung im Landtag und stärkt die wirtschaftliche Basis in ländlichen Regionen. Die Reform wird als wichtiger Erfolg für die Agrarwirtschaft in Brandenburg angesehen und könnte als Beispiel für andere Bundesländer mit ähnlicher Höfeordnung dienen.
Der Landtag Brandenburg hat eine bedeutende Reform der Höfeordnung beschlossen, die von den Familienbetrieben Land und Forst Brandenburg und weiteren Verbänden unterstützt wurde. Die Neuregelung, die ab 2025 gilt, soll verhindern, dass Familienhöfe durch Erbstreitigkeiten zersplittert werden, indem sie die Berechnungsgrundlage für Erbauseinandersetzungen ändert. Anstatt des Ersatzwirtschaftswertes wird nun 5 Zehntel des Grundsteuerwerts verwendet. Die Anpassung war aufgrund der bevorstehenden Grundsteuerreform erforderlich.
Die Initiative der Linken fand breite Zustimmung im Landtag und wird als wichtig für die Sicherung der Zukunft ländlicher Höfe angesehen. Sie soll die ländlichen Regionen wirtschaftlich stärken. Für die Familienbetriebe bedeutet dies einen großen Erfolg und setzt ein positives Zeichen für die Agrarwirtschaft in Brandenburg. Der Vorsitzende Rudolf Hammerschmidt dankt den Initiatoren und betont, dass die Höfeordnung für den Verband von großer Bedeutung ist. Brandenburg übernimmt mit dieser Entscheidung eine Vorreiterrolle für zukünftige Regelungen in anderen Bundesländern mit ähnlichen Höfeordnungen.
Quelle: Familienbetriebe Brandenburg