Infolge der verkehrssicherheitskritischen Gegebenheiten an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße / Karl-Marx-Straße / Slubicer Straße sind Anpassungen in der verkehrsabhängigen Steuerung der Ampelsignalisierung vorgesehen.
In Zeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen in Richtung Grenze übersteigt der Verkehrszufluss in die Slubicer Straße die Kapazitätsgrenze des möglichen Verkehrsabflusses über die Grenzbrücke, was häufig zur Ausbildung eines Staus führt. Das Steuergerät der Ampel detektiert den auftretenden Rückstau und reduziert in der Rosa-Luxemburg-Straße die maximale Grünzeit und somit den Verkehrszufluss. Zweck dieser verkehrsabhängigen Reduzierung ist es, den Kreuzungsbereich von stehenden Fahrzeugen freizuhalten.
Eine solche Steuerungsfunktion gibt es bisher in der Zufahrt aus der südlichen Karl-Marx-Straße nicht. Daher erfolgte in den Belastungssituationen bisher ein deutlicher Zufluss aus dieser Richtung in die Slubicer Straße. Der Verkehr aus der Rosa-Luxemburg-Straße konnte dann nicht mehr in den Kreuzungsbereich einfahren, da die Slubicer Straße vollständig zugestaut war. In der Praxis wurde der Knotenpunkt dennoch häufig befahren, ohne dass dieser bis zur Freigabe der sich in Konflikt zueinander befindenden Verkehrsströme geräumt werden konnte.
Mit der jetzt vorgesehenen Anpassung soll die maximale Grünzeit in der Karl-Marx-Straße bei Spitzenbelastungen innerhalb der Slubicer Straße Richtung Grenze ebenfalls verkehrsabhängig reduziert werden. Somit ist die gegenwärtige Bevorzugung der Karl-Marx-Straße als kommunale Straße gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße als höherwertige Bundesstraße aufgehoben. Dies stärkt folglich auch die Funktion der Bundesstraße für den Durchgangsverkehr.
Zweck der Steuerungsanpassung für Spitzenverkehrsbelastungen ist es, den Rückstau aus der Slubicer Straße bis auf den Kreuzungsbereich mit der Karl-Marx-Straße möglichst zu reduzieren, um somit kritische Situationen in der Verkehrssicherheit ebenfalls zu minimieren.
Die Anpassung an der Ampel ist durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Rechtsträger der Anlage beauftragt, sodass eine Umsetzung innerhalb der kommenden zwei Wochen erfolgen wird.
Durch Fachpersonal der Stadt Frankfurt (Oder) erfolgt eine Projektbegleitung in der Anfangsphase des praktischen Betriebs, um die Wirksamkeit der Maßnahme bewerten und ggf. Feinjustierungen vornehmen zu können.
Quelle: PM Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)