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In Brandenburg ist der Umbau von Nadelholzreinbeständen zu klimaangepassten Mischwäldern eine wichtige Klimaanpassungsmaßnahme. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fördert bis zum 16. September neue Anträge für Waldumbau-Maßnahmen. 

Gefördert werden können Projekte wie Naturverjüngung, Saat, Pflanzung und Nachbesserungen. Diese Maßnahmen müssen bis zum 30. April 2025 abgeschlossen sein. Es wird empfohlen, gleichzeitig einen Antrag auf vorzeitigen Beginn zu stellen. Für diese Maßnahmen stehen 1 Million Euro zur Verfügung, welche noch aus der Förderperiode 2014 bis 2022 stammen und bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden müssen. 

Ab 2025 wird die Förderung mit einer aktualisierten Richtlinie in der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 fortgesetzt, wodurch auch zukünftig Förderungen für den Waldwegebau und die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen möglich bleiben.

Weitere Informationen sowie alle notwendigen Antragsformulare sind im Internet auf der Homepage des Landesbetriebes Forst Brandenburg von der Bewilligungsbehörde Forst bereitgestellt. Link zu den Informationen: 
https://forst.brandenburg.de/lfb/de/ueber-uns/bewilligungsbehoerde-forst/foerderung-forstwirtschaftlicher-vorhaben/

Quelle: MLUK des Landes Brandenburg 

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