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Die Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz zur Verbesserung der Situation für SED-Opfer stößt auf Kritik. 

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG, hält den Entwurf für unzureichend und bezeichnet ihn als Hohn. Obwohl die Dynamisierung der Opferrente positiv gesehen wird, fordert er eine Erhöhung des Grundbetrags, um die Inflation der letzten fünf Jahre auszugleichen. Weiterhin kritisiert er, dass keine Verbesserungen bei der Beantragung und Anerkennung von gesundheitlichen Haftfolgeschäden vorgenommen wurden. 

Der Härtefallfonds mit lediglich 1 Million Euro sei im Vergleich zu den hohen Pensionen für ehemalige DDR-Kader viel zu gering. Der Entwurf entspräche nicht den Regelungen des Einigungsvertrags, der besondere Fürsorge des Staates für SED-Opfer vorsieht.

Quelle: UOKG – Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V.

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