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Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen zu internationalem Roaming

Telefonieren und Surfen kostet im europäischen Ausland grundsätzlich nicht mehr als zuhause. Im Urlaub außerhalb der Europäischen Union, in Grenznähe dorthin und in Flugzeugen und auf Schiffen lauert dagegen die Gefahr höherer Kosten. Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was Reisende beachten sollten und wie Extra-Kosten sogar dann entstehen können, wenn Verbraucher:innen weder telefonieren noch Nachrichten verschicken.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Verbraucher:innen nicht viel beachten – oder doch?

Scherer: Tatsächlich gilt für Telefonate, Surfen im Internet und das Versenden von SMS innerhalb der Europäischen Union „Roam like at home“. Wer also innerhalb der EU verreist, kann sein Smartphone grundsätzlich zu den gleichen Konditionen wie zuhause nutzen.

Besondere Vorsicht ist aber geboten, wenn Reisen in Nicht-EU-Länder oder auch nur in Grenznähe dorthin führen, zum Beispiel in die Nähe der Schweiz oder der Türkei. Dann kann es sein, dass das Smartphone sich automatisch in das fremde Netz außerhalb der EU einwählt. Kosten können dann im Ausland nicht nur entstehen, wenn eine Person telefoniert oder surft, sondern auch durch die automatische Aktualisierung von Apps oder das Empfangen von E-Mails, soweit die Datennutzung nicht unterbunden ist.

Wie hoch sind die Kosten, die in Grenznähe oder im Nicht-EU-Ausland entstehen können?

Scherer: Die Kosten, die außerhalb der EU anfallen, lassen sich nicht einheitlich vorhersagen und können sehr hoch ausfallen. Immerhin für mobiles Internet gibt es grundsätzlich eine weltweite Kostenbremse: sie liegt für gewöhnlich bei 59,50 Euro.

Was raten Sie, um hohe Kosten zu vermeiden?

Scherer: Wer in die Nähe von Nicht-EU-Ländern reist, sollte die automatische Netzwahl ausschalten und sicherstellen, dass sein Smartphone tatsächlich in das Netz des entsprechenden EU-Landes eingewählt ist.

Wer in Länder außerhalb der EU reist, sollte sich über passende Tarife informieren. Viele Betreiber bieten Flatrates auch für eine kurze Zeitspanne von zum Beispiel einer Woche an. Alternativ können Reisende auch eine ausländische SIM-Karte im Urlaubsland anschaffen. Sie können zudem Kosten sparen, wenn sie zum Telefonieren und Texten Messenger-Apps über kostenfreie WLAN-Netze, etwa im Hotel, Café oder Restaurant, nutzen. Ist man nur kurz in einem Land außerhalb der EU – zum Beispiel auf der Durchreise – empfiehlt es sich, den Flugmodus zu aktivieren.

Wer nach Island, Norwegen oder Liechtenstein reist, hat übrigens Glück: In diesen Ländern gelten dieselben Konditionen wie in den 27 Mitgliedsstaaten der EU. Auch in Großbritannien wenden einige Anbieter weiterhin die günstigen EU-Regelungen an. Das sollte man aber vor der Reise nochmals sicherstellen. 

Was gilt es bei der Internetnutzung übers Smartphone auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen zu beachten?

Scherer: Bei der Reise mit Schiffen oder Flugzeugen besteht die Möglichkeit, dass das Smartphone sich automatisch über das an Bord befindliche sehr teure Mobilfunknetz einbucht, das über Satelliten verbunden ist. Das kann immer dann vorkommen, wenn sich das Gerät nicht im Flugmodus befindet.

Manche Reedereien oder Airlines bieten eine Datenverbindung über ein WLAN-Netz an. Leistung und Preis sollten man sich im Vorfeld genau anschauen; auch empfiehlt es sich in diesem Fall, die mobilen Daten auszuschalten. Sonst kann es vorkommen, dass das Smartphone sich bei schwachem WLAN-Signal automatisch das satellitengestützte Mobilfunknetz als Alternative aussucht. Mittlerweile gelten zwar auch hier bestimmte Sicherheitsmaßnahmen und eine Kostenbremse, vorsichtig sollte man aber dennoch bleiben. Mein Tipp: Wer das Smartphone im Flieger oder auf dem Schiff in den Flugmodus versetzt, umgeht jede Kostenfalle und genießt zudem eine digitale Auszeit. 

Für individuelle Fragen können alle Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Quelle: PM Verbraucherzentrale Brandenburg 

 

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