Skip to main content

Seit Juni gelten beschleunigte Wechselfristen – doch Verbraucher müssen aufpassen, um nicht in Kostenfallen zu tappen

Was eigentlich den Stromanbieterwechsel erleichtern sollte, kann bei Unachtsamkeit teuer werden: Seit dem 6. Juni 2025 müssen Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Doch gerade bei Umzügen drohen Verbrauchern durch die neuen Regelungen unerwartete Kosten, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Rückwirkende Anmeldung nicht mehr möglich

Die zentrale Neuerung: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung des Stromvertrags ist nicht mehr zulässig. „Wer seinen Ein- oder Auszug nicht rechtzeitig vor dem Wohnungswechsel meldet, läuft Gefahr, ungewollt in die teure Grundversorgung zu rutschen“, erklärt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Noch problematischer: Beim Auszug kann der Vertrag auf dem alten Zähler weiterlaufen – mit der Folge, dass der Vormieter für den Stromverbrauch des Nachmieters zahlen muss.

MaLo-ID ist der Schlüssel

Herzstück des beschleunigten Wechselverfahrens ist die elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Sie findet sich auf der Stromrechnung oder kann beim Vermieter erfragt werden. Die Nummer bleibt auch bei einem Zählerwechsel bestehen und ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Doch die MaLo-ID birgt auch Risiken: „Verbraucher sollten diese Nummer niemals leichtfertig am Telefon oder an der Haustür weitergeben“, warnt Hofmann. Unseriöse Anbieter könnten sie für unerwünschte Vertragswechsel missbrauchen. Immerhin: Solche Verträge lassen sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Wichtig bleibt zudem: Trotz beschleunigtem Wechselverfahren gelten weiterhin die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Stromverträge. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich.

Weitere Informationen: verbraucherzentrale-brandenburg.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Leave a Reply