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Die Gründung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe 

Am 13. September 1999 wurde eine wichtige Vereinbarung getroffen. Die Oberfinanzdirektion Cottbus und das Landeskriminalamt Brandenburg haben beschlossen, zusammenzuarbeiten. Sie gründeten die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG). In dieser Gruppe arbeiten Beamte des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamtes Brandenburg. Sie untersuchen gemeinsam Fälle von Geldwäsche. Geldwäsche bedeutet, dass Geld aus Straftaten “gewaschen” wird, um das illegale Geld wie legales Geld aussehen zu lassen.

Wer arbeitet in der GFG?

Derzeit arbeiten zwölf Beamte in der GFG. Sechs Beamte kommen vom Landeskriminalamt Brandenburg und sechs Beamte vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg. Der Sitz der GFG ist seit ihrer Gründung beim Landeskriminalamt Brandenburg.

Enge Zusammenarbeit

Die GFG arbeitet eng mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität zusammen. Diese Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls 1999 gegründet. Die GFG arbeitet auch mit den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche, Partnerdienststellen im Bundesgebiet und den Finanzbehörden der Länder zusammen.

Geschichte der Finanzermittlungsgruppe

Die GFG wurde gegründet, weil es notwendig war, Geldwäsche zentral zu bekämpfen. Vor 1992 gab es keinen Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch. Die Ermittlungen erfolgten unabhängig voneinander in verschiedenen Behörden. Die GFG bündelte diese Ermittlungen, um effektiver zu arbeiten.

Aktuelle Ermittlungserfolge

Im Jahr 2023 hat die GFG über 2.000 Meldungen bearbeitet. Bereits knapp 1.500 Verdachtsmeldungen und 200 Barmittelfunde wurden in diesem Jahr gemeldet. Hier sind zwei Erfolgsfälle:

1. Im Jahr 2023 fand die GFG 220 kg Silberbarren, 5 kg Goldbarren, mehrere Millionen Euro in Bitcoins und ein teures Auto. Diese Gegenstände wurden aus Betrugserlösen erworben, bei dem südkoreanische Anleger um 29 Millionen Euro betrogen wurden.

2. Ebenfalls 2023 entdeckten Zollbeamte bei vietnamesischen Reisenden 1,027 Millionen Euro in Geldwesten. Dieses Geld stammt vermutlich aus Drogenhandel.

Was ist Geldwäsche?

Bei der Geldwäsche wird illegales Geld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust. Geldwäsche ist immer mit einer vorausgegangenen Straftat verbunden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit der GFG basiert auf dem Strafgesetzbuch und dem Geldwäschegesetz. Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Spielbanken, Immobilienmakler und Güterhändler müssen Geldwäscheverdachtsmeldungen abgeben, wenn sie an der Rechtmäßigkeit von Geldtransaktionen zweifeln. Diese Meldungen werden von Strafverfolgungsbehörden überprüft.

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Die FIU ist die nationale Stelle für Verdachtsmeldungen von Finanztransaktionen. Sie sammelt und analysiert diese Meldungen. Um die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu verbessern, setzt die FIU Verbindungsbeamte in den Landeskriminalämtern ein. Das gilt auch für Berlin und Brandenburg.

Quelle: Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg

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