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Seit dem 1. Januar 2015 müssen Bioabfälle laut Gesetz getrennt gesammelt werden. Diese Pflicht umfasst auch die korrekte Behandlung dieser Abfälle. Bioabfälle sollen hochwertig verwertet werden, wie es auch das Land Brandenburg vorschreibt. Neue Regeln für saubere Luft verlangen auch bessere Anlagen für die Behandlung von Bioabfällen.

Seit dem 1. Juni 2024 werden Frankfurter Bioabfälle in Ahrensfelde verwertet. Dort werden sie nicht kompostiert, sondern zur Energiegewinnung genutzt. Allerdings erschweren viele Störstoffe wie Metalle, Plastik, Elektroschrott und Altpapier die Verwertung. Diese Stoffe müssen mühsam entfernt werden. In Frankfurt (Oder) beträgt der Anteil solcher Störstoffe momentan sieben bis zehn Prozent.

Ab dem 1. Mai 2025 erlaubt ein neues Gesetz der Anlage in Ahrensfelde, Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Störstoffen zurückzuweisen. Diese Abfälle müssen dann in einer teureren Verbrennungsanlage entsorgt werden. Die zusätzlichen Kosten werden auf die Müllgebühren umgelegt, was die Gebühren für alle Bürger erhöht.

Um dies zu verhindern, werden Biosammelfahrzeuge bald mit Scannern ausgestattet. Diese erkennen Störstoffe vor der Entleerung. Mülltonnen mit Störstoffen bekommen einen Aufkleber und werden nicht geleert. Dies verursacht zusätzliche Kosten für die Bürger und möglicherweise Geldstrafen.

Um höhere Gebühren zu vermeiden, sollen in den Bioabfall nur verrottbare Abfälle wie Essensreste, Küchenabfälle und Pflanzenschnitt. Weiterhin werden noch viele Plastiktüten in der Biotonne entsorgt. Auch kompostierbare Plastiktüten sind für die Anlage nicht geeignet. Nur deren Inhalt gehört in die Biotonne; die leere Tüte gehört in die gelbe Tonne. Alternativ kann Bioabfall in Zeitungspapier eingewickelt oder der Biomülleimer damit ausgelegt werden, um Feuchtigkeit zu binden.

Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) 

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