84 Produkte im Marktcheck der Verbraucherzentrale
Winterzeit ist Glühweinzeit. Bislang erfuhren Verbraucherinnen und Verbraucher nur auf freiwilliger Basis, wie Glühwein aus dem Supermarkt zusammengesetzt ist. Nach einer Gesetzesänderung müssen Hersteller nun über Zutaten und Nährwerte informieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat in einem Marktcheck überprüft, wie es um die Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflicht bestellt ist. Das Ergebnis: Bislang weist nur etwa die Hälfte der erhältlichen Produkte die neue Kennzeichnung auf.
Weniger Durchblick als erhofft
Glühweine mit Herstellungsdatum nach dem 8. Dezember 2023 müssen Angaben zu Nährwerten und Zutaten enthalten. Anfang November 2024 hat die VZB die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und Nährwerte auf 84 Frucht-Glühweinen und Glühweinen getestet. Das Ergebnis: Nicht einmal jeder zweite Glühwein ist entsprechend der neuen Vorgaben etikettiert.
Bei 94 Prozent der getesteten Glühweine mit Kennzeichnung nutzen Hersteller die gesetzlich neu eingeräumte Möglichkeit, die Zutatenliste und Nährwerttabelle ausschließlich elektronisch abrufbar über einen QR-Code zur Verfügung zu stellen.
Restbestände ohne Kennzeichnungspflicht
„Glühweine, die bis dato keine Zutatenliste und Nährwerttabelle haben, könnten vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden sein. Bis die Bestände aufgebraucht sind, ist ihr Verkauf auch ohne die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlaubt“, erklärt Carola Clausnitzer, Lebensmittel-Expertin der VZB. Da keine Pflicht zur Angabe des Herstellungsdatums besteht, lässt sich nicht nachvollziehen, ob es sich um Restbestände oder unzureichend gekennzeichnete Produkte handelt.
QR-Code erschwert den direkten Produktvergleich
Wein und weinhaltige Getränke sind die einzigen Lebensmittel, die ihre Inhaltsstoffe und Zutaten hinter einem QR-Code verstecken dürfen. „Das erschwert Verbraucher:innen den schnellen Produktvergleich beim Einkauf erheblich, da sie für jedes Produkt die Informationen einzeln abrufen müssen“, sagt Clausnitzer. Zudem setzt die Verwendung von QR-Codes voraus, dass die Konsumenten über ein internetfähiges Handy verfügen und im Einkaufsmarkt einen guten Empfang haben. Letzteres ist nicht immer gegeben, wie auch der Marktcheck zeigt. Hinzu kommt: Die geforderten Informationen hinter dem QR-Code sind nicht immer abrufbar, teils sind keine Zutatenlisten enthalten. In einem der getesteten Fälle war der Druck des QR-Codes so mangelhaft, dass er nicht gescannt werden konnte. „Verbraucherfreundlicher wäre in jedem Fall, die Zutaten und Nährwerte – wie auch bei nahezu allen anderen verpackten Lebensmitteln vorgeschrieben – direkt auf das Etikett zu drucken“, fordert die Verbraucherschützerin.
Kalorien stehen jetzt auf dem Etikett
Etiketten der Glühweine, die unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen, müssen auch Informationen über den Energiegehalt des Produktes enthalten. So erfahren Verbraucher:innen nun auf einen Blick, wie viele Kalorien der Glühwein enthält. Der Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt, wie stark die Energiegehalte variieren. Getestete Glühweine enthielten 55 bis 107 Kilokalorien pro 100 Milliliter. So kommen schnell mehr als 200 Kilokalorien pro Tasse zusammen. Als Faustformel gilt: Je mehr Zucker und Alkohol ein Glühwein enthält, desto höher ist der Kaloriengehalt.
Oft Aromen statt echter Gewürze
Schmackhaft klingende Werbeslogans wie „mit edlen Auszügen aus Zimt, Nelken, Orangen- und Zitronenschalen gewürzt“ lassen Verbraucherinnen und Verbraucher vermuten, der Glühwein sei mit echten Gewürzen verfeinert. „Unser Marktcheck deckt auf, dass ein Großteil der Glühweine statt echter Gewürze lediglich Aromen enthält“, erklärt Clausnitzer. Die Expertin rät, die Zutatenliste zu lesen und sich von den vollmundigen Werbeaussagen nicht täuschen zu lassen.
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Quelle: PM Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.