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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mehrere Kündigungsklauseln der Open Infra GmbH für unwirksam erklärt. Damit hat die Verbraucherzentrale Brandenburg einen wichtigen Rechtsstreit gewonnen – mit spürbaren Folgen für Kundinnen und Kunden des Glasfaseranbieters.

Immer wieder erreichten die Verbraucherzentrale Brandenburg Beschwerden über den Anbieter Open Infra. Jetzt hat sie erfolgreich gegen das Unternehmen geklagt: Das Gericht erklärte zentrale Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Glasfaseranschlussvertrages für unwirksam. Die Folge: Open Infra darf auf dieser Grundlage keine pauschalen Entgelte mehr verlangen, wenn Kundinnen und Kunden ihren Vertrag kündigen.

Worum es in dem Verfahren ging

Im Mittelpunkt der Klage standen Vertragsklauseln, nach denen Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung ihres Glasfaseranschlussvertrages – je nach Zeitpunkt – pauschale Beträge von bis zu 75 Prozent der Standardgebühr zahlen sollten. Dadurch konnte der Anbieter Summen von bis zu fast 1.500 Euro in Rechnung stellen.

Besonders problematisch war das für Betroffene, die nach Vertragsschluss jahrelang vergeblich auf die Verlegung der Glasfaserkabel gewartet hatten und deshalb kündigen wollten.

Open Infra hatte die pauschalen Kündigungsentgelte an schwer greifbare Zeitpunkte geknüpft: an den „Beginn der Erdarbeiten“ oder an eine „24-monatige Testphase“. Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert das deutlich: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei völlig unklar geblieben, wann diese Zeitpunkte überhaupt erreicht sein sollten. Im Zweifel hätte demnach schon ein einziger Spatenstich am Ende der Straße gereicht, um den Beginn der Erdarbeiten zu begründen. Damit ließ sich kaum abschätzen, welche Kosten im Fall einer Kündigung tatsächlich drohten.

Das Gericht hat die Unwirksamkeit dieser Klauseln nun bestätigt.

Was das Urteil für Betroffene bedeutet

Open Infra darf bei Kündigung der betroffenen Verträge keine Pauschalen mehr auf Grundlage der für unwirksam erklärten Klauseln verlangen. Die Verbraucherzentrale rät allen, die nach einer Kündigung Zahlungsforderungen von Open Infra erhalten haben oder erhalten: Diese Forderungen sollten geprüft werden – etwa im Rahmen einer Beratung bei der Verbraucherzentrale.

Viele Beschwerden aus Brandenburg

Seit mehreren Jahren wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Problemen mit Open Infra an die Verbraucherzentrale. Häufig geht es um lange Wartezeiten zwischen Vertragsschluss und dem tatsächlichen Glasfaserausbau sowie um Schwierigkeiten bei der Kündigung. Im Jahr 2025 wurden bundesweit mehr als 200 Beschwerden zu dem Unternehmen bei den Verbraucherzentralen erfasst – nahezu alle davon aus Brandenburg.

Individuelle Beratung

Wer Fragen zu seinem eigenen Vertrag hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Weitere Informationen: verbraucherzentrale-brandenburg.de


Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

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