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Kaputte und verschmutzte Altkleider gehören weiterhin in den Restabfall

Seit 2013 haben die Einwohner von Frankfurt die Möglichkeit, ihre Kleidung in speziellen Altkleidercontainern zu entsorgen, die von der Stadt auf öffentlichen Sammelplätzen bereitgestellt werden, oder beim Recyclinghof Seefichten in der Grubenstraße 10.

Dadurch erfüllt die Stadt bereits seit Langem die EU-Vorgaben, die ab dem 1. Januar 2025 eine getrennte Sammlung von Textilabfällen verlangen. Für die Frankfurter ändert sich somit auch in diesem Jahr nichts an der bisherigen Entsorgungspraxis. In die Altkleidercontainer dürfen weiterhin nur gut erhaltene, saubere Textilien gelegt werden. Dazu zählen alle gebrauchten Haushaltsstoffe wie Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, Badetücher sowie Kleidung und Schuhe.

Stark verschmutzte oder beschädigte Textilien, kaputte Schuhe, Daunendecken und Ähnliches sind nicht geeignet zum Recyceln und sollten weiterhin in die Restmülltonne gegeben werden, um die Qualität des recycelten Materials nicht zu mindern. Im Gegensatz zu anderen Behauptungen droht den Bürgern kein Bußgeld, wenn unbrauchbare Textilien im Restmüll landen.

Nach der Entleerung der Container übernehmen zertifizierte Betriebe die Weiterverarbeitung. Gut erhaltene Textilien werden auf dem Second-Hand-Markt angeboten oder an Bedürftige gespendet, während weniger gut erhaltene Stoffe in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu Reinigungstüchern verarbeitet werden. Verschmutzte oder defekte Textilien werden als unbrauchbar angesehen und zur Energiegewinnung genutzt.

Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) 

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