Der Landkreis Oder-Spree macht darauf aufmerksam, dass auch nach dem Ende der landesweiten Eilverordnung, die wegen des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg erlassen wurde, für Tierhalter, Landwirte und Jäger in der Sperrzone spezielle Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind.

Die Allgemeinverfügung zur Tierseuche, die der Landkreis Oder-Spree am 11. Januar 2025 erlassen hat, bleibt weiterhin gültig. Sie bezieht sich auf alle Personen innerhalb der Sperrzone, die sowohl eine Schutz- als auch eine Überwachungszone umfasst und sich über einen 10-Kilometer-Radius um den Ausbruchsort im benachbarten Landkreis Märkisch-Oderland erstreckt. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Tierhalter, Landwirte und Jäger alle in der Tierseuchenallgemeinverfügung unter dem Abschnitt B, Nummer 3 genannten Tätigkeiten weiterhin untersagt bleiben.
Nähere Informationen zur aktuellen Situation, wichtige Hinweise für Tierhalter, Landwirte und Jäger sowie Details zur Beantragung von Ausnahmen von den geltenden Tätigkeitsverboten sind im Beitrag zur Erlass der MKS-Allgemeinverfügung zu finden. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche ist nach wie vor erheblich. Der Landkreis Oder-Spree hebt hervor, dass Verstöße gegen diese Maßnahmen mit hohen Geldstrafen belegt werden. Es wird eindringlich gebeten, die Vorschriften zu befolgen, um eine weitere Verbreitung der Seuche mit schwerwiegenden Auswirkungen auf anfällige Tierarten und entsprechende Tierhaltungsbetriebe zu verhindern.
Das Amt für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises unterstreicht, dass die Lage weiterhin als kritisch angesehen wird. Trotz der Aufhebung der landesweiten Verordnung ist der Ausbruch noch nicht vollständig eingedämmt. Die Amtstierärztin fordert auf, die tierärztlichen Kollegen, die alle Bestände in der Sperrzone besuchen, bestmöglich bei den klinischen Untersuchungen und der Probenentnahme zu unterstützen.
Der Landkreis Oder-Spree wird die Öffentlichkeit und alle betroffenen Gruppen regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und eventuell notwendige Anpassungen der Verordnungen informieren.
Quelle/Foto: LOS