Erweiterte Unterstützung für junge, kreative Firmen Das Förderprogramm „Gründung innovativ“ hat die finanzielle Hilfe für Gründerinnen und Gründer in Bezug auf ihren Lebensunterhalt erhöht. In Brandenburg werden junge, kreative Unternehmen künftig umfassender gefördert. Unter dem Titel „GI-Gründungsgehalt“ wird die Unterstützung für diese Firmen, besonders hinsichtlich des Lebensunterhalts der Gründer in der Anfangsphase, deutlich gesteigert. Die überarbeitete Richtlinie tritt ab dem 23. Januar 2025 in Kraft.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz fördert während der aktuellen EU-Förderperiode mit diesem Programm junge, kreative Firmen beim Aufbau ihres Geschäfts. Es werden Investitionen sowie laufende Kosten von innovativ oder sozial-innovativ orientierten kleinen Unternehmen in Brandenburg bezuschusst, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Kleine, innovative Firmen oder Gründerinnen und Gründer in freien Berufen können die Förderung beantragen.
Das Programm wurde um die Kategorien „Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ erweitert, die jeweils eigenständig beantragt werden können. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründern durch Zuschüsse zu Personalkosten oder zum Unternehmerlohn finanziell unterstützt. Der Innovationsimpuls fördert Investitionen und laufende Ausgaben zur Umsetzung von Innovationsprojekten. Insgesamt können Fördermittel bis zu 360.000 Euro pro Unternehmen beantragt werden. Außerdem wurde der Fördersatz von 50 auf 60 Prozent erhöht.
Wirtschaftsminister Daniel Keller erklärte: „Junge innovative Unternehmen sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Zukunft. Damit sie erfolgreich am Markt bestehen und von Wachstumspotenzialen profitieren können, unterstützen wir sie mit dem nun ausgeweiteten Förderprogramm ‚Gründung innovativ‘. Das Gründungsgehalt soll die Gründerinnen und Gründer nach Gründung ihrer innovativen Unternehmen finanziell entlasten und ihnen Freiräume für die Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee schaffen. Diese Zuschüsse zu den Geschäftsführergehältern beziehungsweise dem sogenannten Unternehmerlohn folgen insofern dem Geiste von Gründerstipendien. Damit wird die Finanzierung in der frühen Phase von innovativen Unternehmen in Brandenburg weiter gestärkt.“
Die finanzielle Unterstützung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Detaillierte Informationen zum Programm und den Link zum Antragsformular finden Interessierte auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Quelle: MWAEK Land Brandenburg