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Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg hat die Förderrichtlinie zur Schienengüterinfrastruktur aktualisiert, um den nachhaltigen Güterverkehr zu stärken. Die neue Richtlinie, die am 20. Februar 2025 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2028 gültig ist, unterstützt die Entwicklung von Logistikzentren, Häfen und Knotenpunkten für den kombinierten Verkehr sowie Projekte, die Verkehrsstaus lösen und die verschiedenen Verkehrsträger besser vernetzen.

Gefördert werden kommunale sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur für Investitionen in den Neubau und Ausbau von Schienenwegen und Güterverkehrsanlagen sowie für digitale Infrastrukturprojekte. Allerdings sind Maßnahmen wie passiver Schallschutz, Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können  oder Unterhaltung von Anlagen nicht förderfähig.

Neuerungen der Richtlinie beinhalten die Anhebung der baufachlichen Prüfungsschwelle von einer Million Euro auf 1,5 Millionen Euro, Aktualisierungen der Rechtsgrundlagen und des technischen Standards sowie die Vereinheitlichung der Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung. Verkehrsminister Detlef Tabbert betont dabei die Wichtigkeit eines bezahlbaren und umweltfreundlichen Güterverkehrs.

Quelle: MIL Land Brandenburg 

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