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Verbraucherzentrale informiert über Rechte beim Online-Kauf von Garten- oder Topfpflanzen

Bei der Verbraucherzentrale melden sich regelmäßig Verbraucherinnen und Verbraucher , die Probleme mit online bestellten Pflanzen haben. Mal wurden statt eines Baums nur Samen geliefert, mal kamen sie bereits verwelkt aus dem Paket. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher  beim Online-Kauf von Pflanzen zustehen.

Probleme bei Online-Bestellungen

Vermehrt bestellen Hobby-Gärtnerinnen und Gärtner Garten- oder Balkonpflanzen im Internet. Immer wieder erhält die VZB Beschwerden diesbezüglich. In einem Fall hatte ein Betroffener einen Kirschbaum bestellt. Schon bei der Anlieferung des Pakets wurde er aufgrund der Größe stutzig, denn ein ganzer Baum hätte nicht hineingepasst. Beim Öffnen bestätigte sich der Verdacht. Statt eines Baumes enthielten die vier winzigen Päckchen nur Samen. In anderen Fällen mussten Verbraucherinnen und Verbraucher  feststellen, dass die gelieferten Pflanzen ganz anders aussahen als auf dem Foto oder dass sie den Transport nicht überstanden hatten.

Bei fehlerhafter Ware greift das Gewährleistungsrecht

In diesen Fällen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher  auf das Gewährleistungsrecht berufen. „Wer mangelhafte Pflanzen oder statt eines Baumes nur Samen erhält, sollte sofort ein Foto machen und beim Anbieter reklamieren, Ersatz einfordern oder sein Geld zurückverlangen“, sagt Carina Eberhardt, Referentin bei der VZB. Insbesondere bei Pflanzen kommt es auf die Versandmodalitäten an. Wichtig sind gute Bedingungen und der Gesundheitsschutz der Pflanze während des Transports. Da dies nicht immer gewährleistet ist, ist der Kauf im Geschäft vor Ort weiterhin eine gute Option: „Dort können Kundinnen und Kunden  den tatsächlichen Zustand und das Aussehen der gewünschten Pflanze begutachten. Das erspart Ärger mit fehlerhafter Ware“, sagt Eberhardt.

Das Widerrufsrecht hilft bei Problemen mit Garten- oder Topfpflanzen

Neben dem Gewährleistungsrecht kann der Betroffene, der statt eines Kirschbaums nur Samen erhalten hat, auch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. „Bei Online-Käufen haben Verbraucherinnen und Verbraucher  grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, selbst wenn die Ware nicht fehlerhaft ankommt“, so Eberhardt. Das Widerrufsrecht gilt allerdings nicht für Waren, die schnell verderben. „Bei Garten- oder Topfpflanzen handelt es sich normalerweise nicht um schnell verderbliche Waren. Deshalb besteht hier ein Rückgaberecht“, ergänzt die Verbraucherschützerin. Anders sieht es bei Schnittblumen oder Blumensträußen aus. Hier gilt das Widerrufsrecht nicht und Verbraucherinnen und Verbraucher  sind im Zweifelsfall auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Individuelle Beratung

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Quelle: PM Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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