Weniger Bürokratie für stärkere Kommunen: Die Kommunen können ab jetzt Aufträge leichter vergeben. Die höheren Wertgrenzen machen die Beschaffung schneller. Das hilft vor allem der mittelständischen Wirtschaft und dem Handwerk. Innenminister René Wilke und Wirtschaftsminister Daniel Keller haben über die Änderungen informiert. Die neue Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) gilt ab heute, dem 19. Juni 2025.

Wilke: „Es ist der nächste nötige Schritt, die Kommunen schnell am Bürokratieabbau teilhaben zu lassen. Die Landesregierung hat zu Beginn der Woche die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vereinfacht. Jetzt gelten diese Erleichterungen auch für die Kommunen. Kürzere Verfahren, weniger Dokumentation und mehr Auswahlmöglichkeiten erhöhen die Effizienz. Starke Kommunen sind wichtig. Gleichzeitig müssen wir weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Transparenz beachten.“
Keller: „Mit dieser neuen Regelung machen wir öffentliche Aufträge einfacher und schneller. Das bedeutet weniger Bürokratie. Wir stärken die regionale Wirtschaft und das Handwerk. Kleine und mittelständische Unternehmen können jetzt leichter an öffentliche Aufträge kommen, weil die Verfahren einfacher sind. Dadurch haben sie bessere Chancen, den Auftrag zu bekommen. Die neue Regelung sorgt auch dafür, dass Investitionen schneller umgesetzt werden.“
Die Änderung der KomHKV bedeutet:
- Die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen ohne Vergabeverfahren wird von 3.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsvergabe bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Vorher lag die Grenze bei 100.000 Euro. Das Gleiche gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Wettbewerb.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht.
- Die bisher bis 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Ausschreibungen ohne Wettbewerb bei Bauleistungen für Geflüchtetenunterkünfte wird bis zum 31.12.2030 verlängert.
Quelle: MIK des Landes Brandenburg