Die Krankenhäuser in Brandenburg erhalten mehr Geld für Patientenbehandlungen durch eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes (LBFW) auf 4.457,17 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Diese Einigung zwischen der Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenversicherungsverbänden basiert auf einer bundesweiten Regelung zu tariflichen Mehrkosten für 2024.

Gesundheitsministerin Britta Müller betont, dass dies die finanzielle Lage verbessert, aber nicht ausreichend ist, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser zu lösen. Zusätzlich wurde im Bundesrat eine Initiative zur Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung beschlossen, welche Inflationsausgleich für 2022 und 2023 fordert. Der Bund kündigt zudem eine Unterstützung von vier Milliarden Euro an.
Der LBFW ist seit 2010 der einheitliche Preis für stationäre Krankenhausleistungen in Brandenburg und bestimmt zusammen mit der Patientenzahl die Einnahmen der Kliniken. Er berücksichtigt allgemeine Kostenentwicklungen im Diagnosis Related Groups (DRG)-System. Jährlich wird der LBFW von den Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassenverbänden festgelegt. Mit der aktuellen Anhebung werden die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 1,97 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in Brandenburg ausgeben, ein Anstieg um sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Vereinbarung wurde vom Gesundheitsministerium genehmigt und von Ministerin Müller Ende Mai 2025 bei der Mitgliederversammlung der Landeskrankenhausgesellschaft übergeben.
Quelle: Land Brandenburg