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Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Bioabfälle überlassungspflichtig und flächendeckend getrennt zu sammeln. Diese gesetzliche Pflicht betrifft auch die anschließende Behandlung der über die Biotonne erfassten Bioabfälle.

Seit dem 1. Juni 2024 werden die Frankfurter Bioabfälle nicht mehr kompostiert, sondern in einer Kompostierungs- und Vergärungsanlage in Ahrensfelde energetisch verwertet. Die Verwertung der Bioabfälle wird allerdings erheblich durch große Mengen an Störstoffen wie Metalle, Plastik, insbesondere Bioplastik, Elektroschrott und stapelweise Altpapier, die über die Bioabfalltonne entsorgt werden, erschwert. Die Störstoffquote der Stadt Frankfurt (Oder) beträgt gegenwärtig sieben bis zehn Prozent. Folglich müssen diese Störstoffe aufwändig, teilweise sogar händisch aussortiert werden.

Zudem ist seit 1. Mai 2025 die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten. Die Verwertungsanlage in Ahrensfelde ist berechtigt, die Bioabfälle mit einem Störstoffanteil größer als drei Prozent zurückzuweisen. Die so abgewiesenen Bioabfälle müssen dann in einer herkömmlichen Verbrennungsanlage zu einem höheren Entsorgungspreis mit zusätzlichen Kosten für den Transport entsorgt werden. Diese Kosten werden dann wiederum in der nächsten Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt. Somit erhöhen sich auch die Abfallgebühren für alle Bürgerinnen und Bürger.

Um dem entgegenzuwirken, werden ab Montag, 7. Juli 2025 Mitarbeitende die Bioabfalltonnen vor der Leerung auf Fehlwürfe kontrollieren. Die beanstandeten Tonnen werden dann mit einem Aufkleber versehen und bleiben ungeleert. Den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern wird einmalig die Möglichkeit der Nachsortierung der Fehlwürfe gegeben.

Die manuelle Kontrolle wird zum Ende dieses Jahres eingestellt und das Biosammelfahrzeug bis dahin mit einer Scantechnik ausgestattet, welche die Störstoffe noch vor dem Kippvorgang erkennt. Die beanstandete Tonne wird dann ebenfalls mit einem Aufkleber versehen und bleibt ungeleert. Dies ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden und kann auch ein Bußgeld aufgrund fehlerhafter Abfalltrennung nach sich ziehen.

Um höhere Abfallgebühren zu vermeiden, gilt grundsätzlich, dass in den Bioabfall nur verrottende Abfälle gehören. Das sind Essensreste bzw. Küchenabfälle, die bei der Zubereitung des Essens entstehen, oder Grünschnitt wie bspw. verwelkte Blumensträuße, Laub und Gräser.

Darüber hinaus werden noch viele Mülltüten aus Plastik in der Bioabfalltonne entsorgt. Selbst die vom Handel als biologisch kompostierbar angepriesenen Plastiktüten sind nicht für das angewandte Verwertungsverfahren geeignet. Nur der Inhalt der Bioplastiktüte ist über die Bioabfalltonne zu entsorgen. Die Entsorgung der leeren Tüte erfolgt über die gelbe Tonne. Alternativ kann der Bioabfall auch in Zeitungspapier eingewickelt bzw. der Biomülleimer damit ausgelegt werden, um die Feuchtigkeit aufzusaugen.

Quelle: PM Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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