Auch in diesem Jahr kommt es im Rahmen des HanseStadtFestes „Bunter Hering“ (11. bis 13. Juli) in der Innenstadt zu Verkehrseinschränkungen, die sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr betreffen.

Bereits ab Montag, 7. Juli gelten in der Großen Oderstraße (zwischen Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße und Bischofstraße), in der Bischofstraße (zwischen Großer Scharrnstraße und Großer Oderstraße), auf dem Oberkirchplatz sowie teilweise in der Faberstraße absolute Haltverbote.
Ab Dienstag, 8. Juli folgt die Vollsperrung der Bischofstraße (zwischen Großer Scharrnstraße und der Großen Oderstraße) inklusive des großen Parkplatzes am Oberkirchplatz sowie der Großen Scharrnstraße (zwischen Bischofstraße und Regierungsstraße). In dieser Zeit bleibt die Große Scharrnstraße bis zur Höhe der Sparkasse befahrbar. Die Einbahnstraßenregelung wird für diese Zeit aufgehoben. Die in diesen Bereichen aufgestellten Haltverbote dienen dem Aufbau der Stände sowie der Gewährleistung des Begegnungsverkehrs und der Wendemöglichkeit in der Großen Scharrnstraße.
Ab Mittwoch, 9. Juli gelten die absoluten Haltverbote in der Regierungsstraße sowie die Vollsperrung der Großen Oderstraße (zwischen Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße und Bischofstraße).
Am Donnerstag, 10. Juli erfolgt der Aufbau auf dem gesamten Festgelände, sodass folgende Straßen für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt werden:
- Große Oderstraße zwischen Forststraße und Regierungsstraße
- Carl-Phillip-Emanuel-Bach-Straße
- Große Scharrnstraße zwischen Carl-Phillip-Emanuel-Bach-Straße und Regierungsstraße
- Priestergasse
- Regierungsstraße
- Faberstraße
- Bischofstraße und Holzmarkt
Ab Freitag, 11. Juli gelten absolute Haltverbote in der Großen Oderstraße zwischen Forststraße und Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße.
Im gesamten Festgebiet gilt ein absolutes Haltverbot bis zum vollständigen Abbau der Festattraktionen und der damit zusammenhängenden Beschilderung. Die jeweilige Dauer der absoluten Haltverbote ist den Zusatzzeichen der aufgestellten Beschilderung zu entnehmen.
Die Zufahrt zum Parkplatz am Ärztehaus sowie zu den Parkflächen des neuen Wohnquartiers in der Großen Oderstraße, die üblicherweise von der Faberstraße zu erreichen sind, wird über die Logenstraße und Uferstraße möglich sein.
Alle Verkehrsteilnehmenden werden um erhöhte Aufmerksamkeit – insbesondere während der Aufbau- und Abbauzeit – sowie um die gewohnte Rücksichtnahme und Beachtung der Haltverbote gebeten. Die Einhaltung der Haltverbote wird von den Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes kontrolliert.
Besucherinnen und Besuchern des HanseStadtFestes wird empfohlen, Fahrzeuge außerhalb der Innenstadt zu parken und möglichst den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Quelle: PM Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)