Wer seine Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, muss in Brandenburg seit Mitte September mit deutlich höheren Kosten rechnen. Am 16. September 2025 ist die neue Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgKostO) in Kraft getreten.

Die Stadtkasse Frankfurt (Oder) informiert als Vollstreckungsbehörde über die wesentlichen Änderungen: Die Grundgebühr für Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Geldforderungen steigt von mindestens 31 Euro auf 50 Euro, der Höchstbetrag erhöht sich von 100 Euro auf 140 Euro.
Auch die Pfändungsgebühr für bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte wird teurer. Sie beträgt künftig mindestens 22 Euro statt bisher 10,50 Euro und maximal 160 Euro.
Neu eingeführt wird ein Wegegeld für jeden Dienstgang des Vollstreckungsaußendienstes. Es richtet sich nach der Entfernung zur Schuldnerin oder zum Schuldner und beträgt zwischen 6 und 30 Euro je einfacher Strecke.
Die Stadtkasse appelliert an Bürgerinnen und Bürger, offene Forderungen fristgerecht zu begleichen, um die zusätzlichen Vollstreckungsgebühren zu vermeiden. Die neuen Gesetzestexte sind online einsehbar.
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
