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Wildvögel in der Region infiziert – Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen verschärfen

Die Vogelgrippe breitet sich weiter in Brandenburg aus. Das Verbraucherschutzministerium ruft Geflügelhalter zur erhöhten Vorsicht auf, nachdem neue Fälle der hochansteckenden Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt wurden.

Aktuelle Lage

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den Verdacht auf Geflügelpest bei einer Graugans in der Stadt Brandenburg offiziell bestätigt. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden zudem mehrere tote Kraniche gefunden – die Laborergebnisse stehen noch aus. Weitere Fälle im Wildvogelbestand sind zu erwarten.

Die Gefahr für Geflügelhaltungen in Brandenburg wächst: In der vergangenen Woche wurde bereits in einem Entenbestand im Landkreis Märkisch-Oderland das Virus nachgewiesen. Auch das benachbarte Mecklenburg-Vorpommern meldete gestern einen Ausbruch in unmittelbarer Nähe zur brandenburgischen Grenze.

Was ist Geflügelpest?

Bei der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – handelt es sich um das hochpathogene aviäre Influenza Virus (HPAI). Das Virus tritt derzeit deutschland- und europaweit in der Wildvogelpopulation auf und kann auf Hausgeflügel übertragen werden.

Dringende Warnung an Geflügelhalter

Das Verbraucherschutzministerium appelliert besonders an Halter von Freilandgeflügel, ihre Schutzmaßnahmen sofort zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Ziel ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Diese Maßnahmen sind jetzt wichtig:

Kontakt zu Wildvögeln vermeiden:

  • Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Stallgegenständen haben
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Direkten und indirekten Kontakt zwischen Nutz- und Wildvögeln unterbinden

Hygiene und Biosicherheit:

  • Ein- und Ausgänge zu Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern
  • Fremde Personen dürfen Ställe nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten
  • Handwaschgelegenheiten und Schuhdesinfektionsmöglichkeiten bereithalten
  • Personenverkehr auf dem Hof möglichst einschränken

Bei Verdachtsfällen: Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen bei Geflügel umgehend das zuständige Veterinäramt informieren.

Warum ist schnelles Handeln wichtig?

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Tierhaltern ist entscheidend, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und wirtschaftliche sowie tiergesundheitliche Schäden zu minimieren.

Weitere Informationen


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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