Ab dem 30. Oktober 2025 gelten verschärfte Vorschriften zum Schutz vor der hochansteckenden Vogelgrippe
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) am Mittwoch eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die Maßnahmen treten am 30. Oktober 2025 in Kraft und betreffen alle Geflügelhalter in der Region – von Großbetrieben bis zur privaten Hobbyhaltung.
Stallpflicht und Ausstellungsverbot
Kernpunkt der neuen Verordnung ist eine generelle Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Zudem wurde ein Ausstellungsverbot verhängt. Hintergrund ist die angespannte Seuchenlage: Das hochpathogene aviäre Influenza-Virus (HPAI), besser bekannt als Geflügelpest, breitet sich derzeit deutschland- und europaweit in der Wildvogelpopulation aus.
Kontakt zu Wildvögeln muss verhindert werden
Die größte Gefahr geht von der Übertragung durch infizierte Wildvögel aus. Deshalb müssen Geflügelhalter besondere Vorsicht walten lassen: Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen haben. Auch jeder direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel ist zu vermeiden.
Darüber hinaus sollte der Personenverkehr sowohl in gewerblichen Betrieben als auch bei privater Geflügelhaltung so weit wie möglich eingeschränkt werden.
Strenge Biosicherheit ist entscheidend
Die Behörde betont, dass die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen unerlässlich ist, um einen Erregereintrag aus dem Wildbestand in Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern. Nur durch konsequente Schutzmaßnahmen lassen sich Ausbrüche vermeiden.
Verdachtsfälle sofort melden
Geflügelhalter und Bürger sind aufgerufen, ungewöhnliche Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel oder Wildvögeln umgehend zu melden. Die angespannte Lage erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Tierhaltern, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und wirtschaftliche sowie tiergesundheitliche Schäden zu minimieren.
Kontakt bei Verdachtsfällen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder)
E-Mail: vet@frankfurt-oder.de
Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)



