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Anmeldetermine für künftige ABC-Schützen stehen fest

Der erste Schultag rückt näher: Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren sind, können ihre künftigen Erstklässler nun für das Schuljahr 2026/2027 anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule, die dem Wohnsitz zugeordnet ist. Welche Schule für welchen Wohnort zuständig ist, regelt die „Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Eisenhüttenstadt“ (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 18/2011 vom 28.11.2011). Die Schulbezirkssatzung mit allen Anlagen ist auf der städtischen Website unter „Stadt und Verwaltung/Amtsblatt“ (Suchbegriff: „Schulbezirkssatzung“) einsehbar.

Anmeldetermine der Grundschulen

Astrid-Lindgren-Grundschule (Tel. 03364/4 33 11)
Einschulungsgespräche: ab 3. November 2025
Terminvereinbarung: telefonisch oder online über das Schulportal

Grundschule „Erich Weinert“ (Tel. 03364/4 31 37)
Einschulungsgespräche:

  • 11. Februar 2026, 13:00–16:00 Uhr
  • 18. Februar 2026, 13:00–15:00 Uhr
    Terminvereinbarung: telefonisch

Schönfließer Grundschule (Tel. 03364/4 33 88)
Einschulungsgespräche: 11., 17., 18. Dezember 2025 sowie 7. und 13. Januar 2026
Terminvereinbarung: online über das Schulportal oder telefonisch

Grundschule „J. W. v. Goethe“ (Tel. 03364/24 35)
Einschulungsgespräche:

  • 24. November 2025, 14:00–17:00 Uhr
  • 28. November 2025, 8:00–13:00 Uhr
  • 04. Dezember 2025, 8:00–12:00 Uhr und 12:30–17:00 Uhr
    Terminvereinbarung: telefonisch oder online über das Schulportal

Diesterweg-Grundschule (Tel. 03364/6 11 32)
Einschulungsgespräche: 13. November bis 4. Dezember 2025
Terminvereinbarung: ab 6. November 2025 möglich

Was Sie zur Anmeldung mitbringen müssen

Das künftige Schulkind muss persönlich zur Anmeldung vorgestellt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Anmeldebogen der Stadt
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Teilnahmenachweis der Sprachstandsfeststellung oder Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
  • eventuell vorhandene ärztliche Befunde
  • alle notwendigen Vollmachten bezüglich des Sorgerechts
  • Portfolio-Hefter aus der Kita (gern gesehen)

Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt

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