Im Landkreis Oder-Spree werden weiterhin tote Wildvögel gemeldet und geborgen – überwiegend Kraniche und Wildgänse. Die Fachbehörden überwachen die Lage fortlaufend und haben alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel getroffen.
Gezielte Beprobung durch Veterinäramt
Ob aufgefundene Wildvögel untersucht werden, entscheidet der amtliche Tierarzt im Einzelfall. Eine Beprobung erfolgt insbesondere dann, wenn neu auftretende Geflügelarten betroffen sind, die Funde in bisher nicht betroffenen Gebieten auftreten oder andere fachliche Gründe eine weitergehende Untersuchung notwendig machen.
Verstöße gegen Aufstallungspflicht werden geahndet
Trotz der bestehenden Aufstallungspflicht werden dem Veterinäramt vereinzelt Nutzgeflügelbestände gemeldet, die nicht aufgestallt sind. Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter werden über Sinn und Notwendigkeit der Maßnahme belehrt. Bei wiederholten Verstößen, die durch unangekündigte Kontrollen festgestellt werden, drohen Bußgelder.
Appell an alle Geflügelhalter
Der Landkreis Oder-Spree appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Nur so können die Tiere wirksam vor einem möglichen Viruseintrag aus Wildvogelbeständen geschützt werden.
Kontakt für Rückfragen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree
Quelle: LOS



