Keine Vollstreckungen zwischen den Feiertagen – Finanzämter bis Neujahr geschlossen

Gute Nachrichten für alle Brandenburger mit Steuerrückständen: Auch in diesem Jahr gilt wieder der „Weihnachtsfrieden“. Vom 22. bis 30. Dezember müssen Bürgerinnen und Bürger keine Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter befürchten.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, so Finanzminister Robert Crumbach. Diese Tradition gilt bereits seit vielen Jahren – nur wenn eine Verjährung droht, wird ausnahmsweise doch vollstreckt.
Öffnungszeiten während der Feiertage:
- 22. Dezember: regulär bis 12 Uhr geöffnet
- 23. Dezember: früher Schluss um 12 Uhr
- 24. Dezember bis 1. Januar: alle Finanzämter geschlossen
- Sonderregelung: Das Finanzamt Potsdam öffnet erst wieder am 5. Januar
Tipp: Wer dringende Fragen hat, kann diese bequem über das Online-Finanzamt ELSTER klären – auch ohne Registrierung. Die elektronische Nachricht landet direkt beim zuständigen Sachbearbeiter.
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de
Weitere Informationen: www.elster.de und finanzamt.brandenburg.de
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: MdFE des Landes Brandenburg




