Angesichts der winterlichen Witterung erinnert die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt an die geltende Straßenreinigungssatzung. Bei einem Großteil der Gehwege in der Stadt liegt die Schnee- und Glättebeseitigung vollständig bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke – teilweise gilt dies auch für Fahrbahnen.

Aktuelle Kontrollen zeigen Mängel
Kontrollen und Bürgerhinweise machen deutlich: Die Räumpflichten werden vor vielen anliegerpflichtigen Grundstücken nicht oder nur unzureichend erfüllt. Die Stadtverwaltung fordert alle Anlieger auf, umgehend für verkehrssichere Flächen zu sorgen.
Diese Pflichten gelten:
- Gehwege müssen in 1,5 Meter Breite von Schnee freigehalten werden
- Räumzeit: täglich zwischen 7:00 und 20:00 Uhr
- Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu beseitigen
Konsequenzen bei Verstößen
Wer seinen Räumpflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Neben Geldbußen drohen bei Glätteunfällen hohe Schadensersatzforderungen der Geschädigten.
Wo finde ich das Straßenreinigungsverzeichnis?
Die seit 1. Januar 2013 geltende Straßenreinigungssatzung ist auf der städtischen Homepage unter www.eisenhuettenstadt.de einsehbar (Suchbegriff: Straßenreinigung). Eine Kartendarstellung finden Sie unter „Stadt & Verwaltung / Geoportal / Karten / Straßenreinigung“.
Die Stadt arbeitet gemeinsam mit der Stadtwirtschaft Eisenhüttenstadt GmbH daran, die Herausforderungen der Witterungslage zu meistern – bittet aber um die unbedingte Mithilfe aller Anlieger.
Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt



