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Wer eine Gartenlaube, einen Bungalow oder eine Garage auf einem Grundstück besitzt, das einem anderen Eigentümer gehört, sollte jetzt seinen Dauerauftrag unter die Lupe nehmen. Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist auf eine wichtige Änderung hin, die im Zuge der Grundsteuerreform bereits seit dem 1. Januar 2025 gilt.

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Konkret bedeutet die Reform: Gebäude auf fremdem Grund und Boden werden nicht länger als eigenständige wirtschaftliche Einheit besteuert. Steuerpflichtig ist künftig ausschließlich der Eigentümer des Grundstücks – nicht mehr derjenige, dem das Gebäude darauf gehört. Wer also beispielsweise eine Parzelle in einer Kleingartenanlage gepachtet und dort eine Laube errichtet hat, ist seit Jahresbeginn 2025 von der Grundsteuerpflicht befreit und erhält keinen Grundsteuerbescheid mehr.

Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen, ihre Unterlagen zu prüfen und bestehende Daueraufträge für die bisherigen Grundsteuerzahlungen umgehend zu löschen, um unnötige Überweisungen zu vermeiden.


Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt

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