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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Rund 27.800 Beschäftigte des Landes Brandenburg profitieren von Gehaltserhöhungen, die bis 2028 insgesamt 5,8 Prozent betragen. Das Ergebnis wird zudem auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre übertragen.

Die Erhöhungen im Überblick

1. April 2026: +2,8 % – mindestens jedoch 100 Euro mehr pro Monat
1. März 2027: +2,0 %
1. Januar 2028: +1,0 %

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028.

Besondere Regelungen

Azubi-Paket: Ausbildungsgehälter steigen in denselben Schritten um insgesamt 150 Euro. Übernommene Auszubildende erhalten zudem eine höhere Abschlussprämie von bis zu 500 Euro und starten schneller in der ersten Entgeltstufe durch – die Stufenlaufzeit wird von zwölf auf sechs Monate halbiert.

Stärkerer Kündigungsschutz im Osten: Ab dem 1. Januar 2027 gilt auch im Tarifgebiet Ost, dass Beschäftigte ab 40 Jahren mit mehr als 15 Dienstjahren nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können – eine Angleichung an den bisherigen West-Standard.

Studentische Beschäftigte: Das Mindeststundenentgelt steigt auf 15,20 Euro (Sommersemester 2026) und anschließend auf 15,90 Euro (Sommersemester 2027).

Stimmen aus der Landesregierung

Innenminister René Wilke wertete das Ergebnis als Zeichen der Anerkennung für die Verlässlichkeit der Beschäftigten – besonders in schwierigen Zeiten. Er begrüßte ausdrücklich die Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost und West sowie die Verbesserungen für den Nachwuchs.

Finanzminister Robert Crumbach bezeichnete den Abschluss als „an der Grenze des Vertretbaren“, betonte aber die klare Wertschätzung der Landesregierung für ihre Beschäftigten.

Kosten für den Landeshaushalt

Die Mehrbelastung für Brandenburg beläuft sich laut Finanzministerium auf 106,2 Mio. Euro in 2025, 225 Mio. Euro in 2026 und voraussichtlich 293,7 Mio. Euro in 2028 – einschließlich der Übertragung auf den Beamten- und Versorgungsbereich.


Quelle: MIK/MDFE

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