Ein anonymer Brief hat die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt dazu veranlasst, sich öffentlich zum Zustand des öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt zu äußern. Das Schreiben, das am 8. Dezember 2025 bei der Verwaltung eingegangen war, schildert überfüllte Busse zu Stoßzeiten – vor allem an den Haltestellen nahe der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH). Die Verfasserin oder der Verfasser berichtet von Situationen, in denen Fahrgäste nicht mehr zusteigen konnten, sowie vereinzelt von als belästigend empfundenem Verhalten und Diebstählen. Diese Schilderungen werden im Schreiben als subjektive Wahrnehmungen dargestellt und nicht durch konkrete Einzelfälle oder Anzeigen belegt. Das anonyme Schreiben verfolgt nach eigener Darstellung das Ziel, auf bestehende Probleme im Nahverkehr hinzuweisen und eine sachliche Auseinandersetzung mit der aktuellen Kapazitäts- und Sicherheitslage anzuregen.

Die Stadt nahm den Brief zum Anlass, den Landkreis Oder-Spree als zuständige Behörde für den ÖPNV einzuschalten.
Dieser hat in seiner Stellungnahme ausgeführt:
Der öffentliche Personennahverkehr unterliegt dem Prinzip eines diskriminierungsfreien Systems. Jeder Fahrgast wird unabhängig von Alter, Herkunft oder Religion befördert, sofern ein gültiger Fahrausweis gemäß den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes vorliegt.
Grundlage für die Angebotsgestaltung im ÖPNV bildet der Nahverkehrsplan des Landkreises. Dieser wird derzeit neu aufgestellt. Im Rahmen der Erarbeitung wurde hierfür eine umfassende Analyse der Fahrgastströme, Auslastungen einzelner Linien und Haltestellen sowie weiterer verkehrlicher Kennzahlen durchgeführt. Der Beteiligungsentwurf soll im ersten Quartal 2026 in die finale Beteiligungsrunde gehen; ein Beschluss durch den Kreistag ist zur Jahresmitte vorgesehen.Hinsichtlich des Verhaltens einzelner Fahrgäste können weder der Landkreis noch die beauftragten Verkehrsunternehmen unmittelbaren Einfluss nehmen.
Sollten sich Fahrgäste bedroht fühlen oder Fehlverhalten beobachten, sollte das Fahrpersonal unmittelbar informiert werden. Dieses verfügt über das Hausrecht in den Fahrzeugen. Zusätzlich sollte im Nachgang unverzüglich eine Information an das Verkehrsunternehmen (info.bos@deutschebahn.com) und/oder den Landkreis (oepnv@l-os.de) erfolgen, damit Kameraaufnahmen gesichert werden können (Reaktionszeit max. 48 Stunden).
Um konkrete Hinweise prüfen zu können, benötigt der Landkreis Angaben zur Linie, Uhrzeit beziehungsweise Fahrtnummer sowie, wenn möglich, ein Datum. Nur auf dieser Grundlage können Besatzquoten gezielt ausgewertet werden. Der Polizei ist lediglich ein Vorfall aus dem Jahr 2025 bekannt.
Zu den angesprochenen Überfüllungssituationen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Nach Auskunft des beauftragten Verkehrsunternehmens sind die Busse gut ausgelastet, jedoch nicht überfüllt. Ein Großteil der Fahrten erfolgt mit Gelenkbussen.
Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und steht im engen Austausch mit dem Landkreis Oder-Spree sowie den zuständigen Verkehrsunternehmen. Ziel bleibt es, ein leistungsfähiges und sicheres Angebot im öffentlichen Personennahverkehr für alle Fahrgäste zu gewährleisten.
Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt



