Im Landkreis Oder-Spree ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden. Betroffen ist ein Geflügelbetrieb mit rund 45.000 Tieren. Der Erregernachweis erfolgte durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und wurde anschließend vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Da es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, mussten alle Tiere des betroffenen Bestandes nach den gesetzlichen Vorgaben tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt werden.
Neue Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
Zur Eindämmung der Seuche hat das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree um zwei Standorte neue Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet – mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern (Schutzzone) beziehungsweise mindestens 10 Kilometern (Überwachungszone). Diese Zonen wurden mit den bereits bestehenden Restriktionsgebieten rund um die Seuchenobjekte in Spreenhagen verbunden. Innerhalb dieser Gebiete gelten besondere Einschränkungen und Kontrollmaßnahmen, die in einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung geregelt sind. Die Verfügung sowie eine Karte der aktuellen Restriktionszonen sind auf der Homepage des Landkreises Oder-Spree einsehbar.
Sperrung in Storkow zuvor aufgehoben
Bereits einen Tag vor dem neuen Ausbruch hatte der Landkreis die Sperrmaßnahmen rund um den Ausbruchsort in Storkow aufheben können. Dort waren alle vorgeschriebenen Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen, Reinigung und Desinfektion im betroffenen Betrieb durchgeführt worden. Sämtliche virologischen Untersuchungen in den dortigen Schutz- und Überwachungszonen waren negativ verlaufen. Die Restriktionen rund um das Seuchengeschehen in Spreenhagen bleiben hingegen unverändert bestehen.
Maßnahmen zur Eindämmung
Um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Viruserkrankung zu verhindern, setzt der Landkreis Oder-Spree auf ein Bündel von Maßnahmen: umfangreiche Untersuchungen der Geflügelbestände in den Restriktionszonen, strenge Biosicherheitsvorgaben in allen Geflügelhaltungen, Einschränkungen für den Tierverkehr und für Veranstaltungen sowie die direkte Information der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter durch das Veterinäramt.
Appell an Geflügelhalter
Geflügelhalter werden eindringlich gebeten, ihre betrieblichen Abläufe zu überprüfen und besonders auf Hygiene, Schutzkleidung und die Vermeidung betriebsfremder Kontakte zu achten. Erhöhte Aufmerksamkeit ist auch in bereits geimpften Beständen geboten: Bei Auffälligkeiten wie erhöhten Tierverlusten, Leistungseinbrüchen oder Krankheitsanzeichen sollten umgehend Untersuchungen veranlasst und das Veterinäramt informiert werden.
Für den Menschen ist das Newcastle-Virus in der Regel ungefährlich. Für Geflügelbestände kann es jedoch erhebliche Tierverluste und wirtschaftliche Schäden verursachen. „Nur durch konsequente Biosicherheitsmaßnahmen kann die Tierseuche wirksam eingedämmt und eine weitere Verbreitung verhindert werden“, betont der Landkreis Oder-Spree.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Landkreis Oder-Spree




