Die Landesapothekerkammer Brandenburg und die gesetzlichen Krankenkassen streiten über ein neues Gesetz zur Unterstützung der Apotheken – das Apothekenversorgungs- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Die Krankenkassen hatten das Gesetz als zu teuer und ungerechtfertigt bezeichnet. Die Landesapothekerkammer Brandenburg hält dagegen: Die Kritik der Krankenkassen sei realitätsfern und blende die eigene Ausgabenpolitik aus.

Vizepräsident Hansjörg Fabritz verweist auf die Zahlen: Die Krankenkassen verwalten jährlich mehr als 320 Milliarden Euro und geben davon allein über 12 Milliarden Euro für ihre eigene Verwaltung aus. Die für die Apotheken vorgesehenen 875 Millionen Euro machen lediglich 0,27 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus. „Wer von ‚Geschenken‘ an Apotheken spricht, verschweigt bewusst die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe“, so Fabritz.
Die Kammer betont, dass viele Apotheken seit Jahren unter wirtschaftlichem Druck stehen: Das Honorar wurde seit über zehn Jahren nicht erhöht, obwohl Energie-, Personal- und Betriebskosten deutlich gestiegen sind. Seit 2008 haben mehr als 4.000 Apotheken geschlossen – rechnerisch schließt inzwischen fast jeden Tag eine Apotheke in Deutschland, besonders im ländlichen Raum.
Das neue Gesetz sei daher aus Sicht der Apothekerkammer keine ungerechtfertigte Förderung, sondern eine notwendige Stabilisierung der wohnortnahen Versorgung – vor allem für ältere, chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg




