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Frankfurt (Oder), 11. Juni 2026. Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) hat eine Allgemeinverfügung zur Nutzung des Helenesees erlassen. Sie soll Badende, Tauchende und Bootsfahrende vor den Gefahren schützen, die von möglichen Rutschungen an den weiterhin gesperrten, unsicheren Uferabschnitten ausgehen.

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Warum der See überhaupt gesperrt ist

Der Helenesee ist seit 2021 vollständig gesperrt. Damals wurden sämtliche Uferzonen und Flachwasserbereiche als nicht mehr ausreichend standsicher eingestuft. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) untersagte daraufhin per Allgemeinverfügung das Betreten aller Uferbereiche. Da die Wasserfläche somit auf legalem Weg gar nicht erreichbar war, musste die Stadt den Gemeingebrauch des Sees zunächst nicht gesondert einschränken.

Das änderte sich vor zwei Jahren: Ein Gutachten bescheinigte einem rund 350 Meter langen Abschnitt am Ostufer eine knapp ausreichende Standsicherheit. Das LBGR passte daraufhin 2024 seine Allgemeinverfügung an und nahm diesen Abschnitt von der Sperrung aus. Damit war die Stadt Frankfurt (Oder) als untere Wasserbehörde am Zug: Sie musste prüfen, welche Gefahren sich für Menschen ergeben, die den See nun wieder nutzen – etwa beim Baden, Tauchen oder Bootfahren.

Gutachten zeigen: Rutschungen können gefährliche Wellen auslösen

Dazu holte die Stadt unter anderem Gutachten zum Verhalten des Wassers bei Rutschungen der gesperrten Uferbereiche ein. Die Auswertung dieser komplexen Fragestellungen nahm längere Zeit in Anspruch – deshalb wird die darauf aufbauende Allgemeinverfügung der Stadt erst jetzt veröffentlicht.

Das Ergebnis der Untersuchungen: Im Nahbereich von Rutschungen können Schwallwellen sowie Sog- und Strudelwirkungen entstehen. Diese stellen eine ernsthafte Gefahr für Badende, Tauchende und Personen in kleinen Booten dar.

Das regelt die neue Allgemeinverfügung

Um Menschen auf und im Wasser zu schützen, gelten am Helenesee künftig unter anderem folgende Einschränkungen:

  • Mindestabstand: Vom Wasser aus müssen mindestens 150 Meter Abstand zu den gesperrten, unsicheren Uferbereichen eingehalten werden. Diese Abschnitte dürfen folglich auch vom Wasser aus nicht betreten werden.
  • Rettungswestenpflicht: Wer mit einem kleinen Boot unterwegs ist, muss eine Rettungsweste tragen.
  • Eisfläche tabu: Sollte der Helenesee zufrieren, ist das Betreten der gesamten Eisfläche untersagt.

Wichtig: Der freigegebene Abschnitt ist keine Badestelle

Auch wenn es seit zwei Jahren erlaubt ist, den See über den vom LBGR freigegebenen Uferabschnitt zu betreten, betont die Stadt ausdrücklich: Dieser Bereich ist keine Badestelle – und war es nie. Aus Sicherheitsgründen wird er auch nicht als solche eingerichtet.

Die am 9. Juni 2026 erlassene Allgemeinverfügung kann im vollen Wortlaut auf der städtischen Website unter www.frankfurt-oder.de eingesehen werden.


Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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