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Der Landkreis Märkisch-Oderland begrüßt die Ankündigung der Landesregierung Brandenburg, die Kommunen bei der Finanzierung des Rettungsdienstes finanziell zu unterstützen. Damit erkennt das Land seine Mitverantwortung in der seit Jahren geführten Diskussion um die Finanzierung des Rettungsdienstes sowie die rechtlichen Auswirkungen der bisherigen Auslegung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes an.

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Landrat Gernot Schmidt dankt dem Land Brandenburg sowie Finanzminister Daniel Keller und Kommunalminister Dr. Jan Redmann für ihren Beitrag zu einer tragfähigen Lösung. Die zugesagte finanzielle Beteiligung ermöglicht es dem Landkreis, auf den Versand von Gebührenbescheiden für sogenannte Fehlfahrten aus den Jahren 2025 und 2026 zu verzichten. Bereits versandte Informationsschreiben zur Gebührenfestsetzung verlieren damit ihre Grundlage – entsprechende Gebührenbescheide werden nicht erlassen.

Die Finanzierung ist damit für den aktuellen Zeitraum gesichert. Für eine dauerhafte, rechtssichere Lösung setzt der Landkreis auf die angekündigten bundesgesetzlichen Änderungen, mit denen die Kosten von Fehlfahrten künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ausgestaltet werden sollen. Landrat Schmidt betont, dass deren zügige Umsetzung entscheidend sei, um die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland

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