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Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland müssen ihren alten Führerschein gegen ein neues, EU-einheitliches Kartenformat austauschen. Betroffen sind alle, die noch einen Papierführerschein oder einen frühen Kartenführerschein besitzen. Im Landkreis Oder-Spree lässt sich der Umtausch dabei erstaunlich unkompliziert erledigen – ganz ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen im Amt.

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Wer betroffen ist und bis wann

Ob und wann der Umtausch fällig ist, hängt vom Dokumenttyp ab:

  • Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998: Maßgeblich ist das Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
  • Kartenführerschein, ausgestellt bis zum 18. Januar 2013: Maßgeblich ist das Jahr der Erteilung.

Für zahlreiche Jahrgänge ist die jeweilige Frist bereits verstrichen. Wer dazugehört, sollte den Antrag ohne weiteren Aufschub stellen. Wer noch Zeit hat, profitiert davon, den Umtausch trotzdem frühzeitig anzugehen – so lassen sich spätere Wartezeiten vermeiden. Der Landkreis rät ausdrücklich davon ab, bis kurz vor Fristende zu warten.

Der Umtausch per Post – ohne Termin, ohne Porto

Für den regulären Pflichtumtausch ist kein persönlicher Behördengang nötig. Der komplette Vorgang läuft über den Postweg beziehungsweise über Einwurf in einen der landkreiseigenen Briefkästen:

  1. Antragsformular von der Website des Landkreises herunterladen und vollständig ausfüllen.
  2. Ein ausgedrucktes biometrisches Passfoto sowie eine Kopie des Personalausweises beilegen.
  3. Den alten Führerschein im Original mit einreichen.
  4. Die vollständigen Unterlagen in einen Briefkasten der Führerscheinstelle einwerfen oder per Post schicken.

Wichtig: Nur ein vollständiger Antrag – bestehend aus Formular, Passfoto, Ausweiskopie und Original-Führerschein – wird bearbeitet. Fehlt eine Unterlage, verzögert sich der Vorgang. Wird der Umschlag direkt in einen der Briefkästen eingeworfen, entfällt zudem das Porto. Der neue EU-Führerschein wird nach der Bearbeitung automatisch per Post an die Wohnadresse geschickt.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter dem Stichwort „Führerschein Pflichtumtausch“ zu finden.

Wo die Briefkästen stehen

Unterlagen können ohne Portokosten an folgenden Standorten eingeworfen werden:

  • Fürstenwalde (Führerscheinstelle), Hegelstraße 23A
  • Beeskow, Rathenaustraße 13A
  • Eisenhüttenstadt, Karl-Marx-Straße 35C
  • Erkner, Ladestraße 1
  • Fürstenwalde, Am Bahnhof 1E
  • Schöneiche bei Berlin, Rüdersdorfer Straße 65

Darf man während der Bearbeitung überhaupt noch fahren?

Eine häufige Sorge: Wer seinen alten Führerschein mit dem Antrag abgibt, hat das Dokument ja nicht mehr in der Hand. Hier gibt der Landkreis Entwarnung: Ein Führerschein, dessen Umtauschfrist ohnehin bereits abgelaufen ist, gilt als Ausweisdokument nicht mehr – wer den Antrag stellt, steht also nicht schlechter da als vorher.

Hinzu kommt: Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheins sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfasst. Eine Kontrolle durch die Polizei kann die gültige Fahrerlaubnis dort jederzeit nachvollziehen. Wer seinen Antrag eingereicht hat, bekommt außerdem eine Bestätigung über den laufenden Umtausch, die zusätzlich mitgeführt werden kann.

Kontakt bei Rückfragen

Bei Fragen rund um den Ablauf steht die Führerscheinstelle Fürstenwalde unter der Telefonnummer 03361 599-3050 zur Verfügung.


Quelle: Landkreis Oder-Spree

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