Neue Regelung schafft Klarheit für festlich geschmückte Fahrzeuge in der Adventszeit

Lichterfahrten sind in Brandenburg künftig offiziell als Brauchtum anerkannt. Das Infrastrukturministerium und das Innenministerium haben gemeinsam klare Regeln für die beliebten Fahrten mit festlich beleuchteten Fahrzeugen geschaffen.
Die Ministerien informieren in einem gemeinsamen Schreiben alle zuständigen Behörden über die neue Regelung. Damit gibt es nun Rechtssicherheit für die vielen Engagierten, die mit ihren weihnachtlich geschmückten Autos, Traktoren oder Feuerwehrfahrzeugen durch die Orte fahren und besonders Kindern Freude bereiten.
Was sagen die Minister?
Infrastrukturminister Detlef Tabbert betont: „Lichterfahrten sind mehr als nur eine schöne Sache im Advent. Sie bringen die Menschen zusammen und zeigen, wie viel Gemeinschaftssinn in unseren Gemeinden steckt. Wir wollten eine einfache Lösung finden, damit dieses neue Brauchtum weiter wachsen kann.“
Innenminister René Wilke ergänzt: „Lichterfahrten sind zu einer schönen Tradition für Feuerwehren, Kinder und Familien geworden. Wir haben eine gute und rechtssichere Lösung gefunden. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in Brandenburg.“
Wie funktioniert die Regelung?
Die Lichterfahrten können je nach Größe unterschiedlich angemeldet werden – als Versammlung, als kleine örtliche Brauchtumsveranstaltung oder als Veranstaltung nach der Straßenverkehrsordnung. Die örtlichen Verkehrsbehörden bekommen klare Anleitungen und entscheiden im Einzelfall, welche Begleitung oder Absicherung nötig ist.
Wichtig für Teilnehmer:
Für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort gilt: Wer seine zusätzlichen Lichter ausschaltet und direkt zwischen Zuhause und Veranstaltungsort fährt, braucht keine extra Genehmigung. Das spart Zeit und Papierkram.
Mit dieser Regelung würdigen die Ministerien das ehrenamtliche Engagement vieler Brandenburger, die mit den Lichterfahrten für leuchtende Kinderaugen und Gemeinschaftsgefühl in der Vorweihnachtszeit sorgen.
Quelle: Land Brandenburg




