Eine besorgniserregende Nachricht aus dem Landkreis Oder-Spree: In einem Putenmastbetrieb mit rund 23.000 Tieren ist die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease) ausgebrochen – der erste bestätigte Fall bei Hausgeflügel in Brandenburg seit 1996. Das Brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigte den Ausbruch am 22. Februar 2026.

Aufmerksam wurden die Behörden durch erhöhte Tierverluste und klinische Auffälligkeiten im Bestand. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte die Diagnose anschließend amtlich. Das zuständige Veterinäramt hat daraufhin alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet: Die betroffenen Tiere werden tierschutzgerecht getötet. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Besonders gefährdet ist auch das Haushuhn: Je nach Virusstamm kann die Erkrankung dort von milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit einer Sterblichkeitsrate von 100 Prozent der gesamten Herde führen. In Deutschland besteht daher für Hühner und Truthühner – auch in Hobbyhaltungen – eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Auch der betroffene Betrieb war ordnungsgemäß geimpft. Da die Grundimmunisierung der Jungtiere jedoch noch nicht abgeschlossen war, konnten sich diese dennoch infizieren. Für Menschen ist das Virus nach aktuellem Kenntnisstand ungefährlich. Geflügelhalter in der Region sollten sich mit Fragen zur Allgemeinverfügung direkt an den Landkreis Oder-Spree wenden.
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Quelle: LOS




