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Verbraucherzentrale informiert über passenden Versicherungsschutz für Vierbeiner

Hunde und Katzen sind für viele Menschen echte Familienmitglieder. Doch richtet ein Tier einen Schaden an, haften dafür die Halter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, für welche Tiere eine zusätzliche Haftpflichtversicherung nötig ist – und worauf beim Abschluss geachtet werden sollte.

Risiken richtig absichern

Haustiere bereiten große Freude, können aber auch unerwartet hohe Kosten verursachen – etwa wenn es durch ein Tier zu einem Unfall kommt oder Personen beziehungsweise andere Tiere verletzt werden. Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind oftmals über eine bestehende private Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern eine vorhanden ist.

„Egal ob mit Kleintieren oder ohne – eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar und schützt vor existenzbedrohenden finanziellen Risiken“, erklärt Susanne Haid, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen Halter für verursachte Schäden in voller Höhe selbst aufkommen.

Versicherungsschutz für Hunde ist unverzichtbar

Für Hunde gilt eine andere Regelung: „Sie sind nicht automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine separate Hundehaftpflichtversicherung ist deshalb absolut empfehlenswert“, so Haid.

In Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt besteht eine generelle Versicherungspflicht für alle Hundehalter. In Brandenburg gilt diese Pflicht hingegen nur für bestimmte gefährliche Hunderassen. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt die Verbraucherzentrale allen Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen eine Absicherung mit:

  • mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden

Tarife sorgfältig vergleichen

Je nach Tarif zahlen Halter zwischen 50 und 100 Euro im Jahr. Leistungen und Ausschlüsse unterscheiden sich dabei teils erheblich. Einige Versicherungen schließen bestimmte Hunderassen aus oder verlangen für Kampfhunde höhere Beiträge.

Beim Vergleich sollten Verbraucher und Verbraucherinnen auf folgende Leistungsmerkmale achten:

  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Absicherung von Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte
  • Mitversicherung von Welpen für mindestens sechs Monate
  • Mietsachschäden bis zu 500.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden während der Betreuung durch Hundesitter und Hundesitterinnen
  • Versicherungsschutz auch bei Verstößen gegen Leinen- und Maulkorbpflichten
  • Vorsorgeversicherung bei Anschaffung eines zweiten Hundes nach Vertragsabschluss

Individuelle Beratung

Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät vor Ort, telefonisch oder per Videochat. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung.


Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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