Skip to main content

In Deutschland müssen Schwarzwildfänge von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg 2020 wurde das Genehmigungs- in ein Anzeigeverfahren umgewandelt, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dieses vereinfachte Verfahren wird bis zum 31. März 2026 verlängert. Der Schwarzwildfang gilt als effektive Ergänzung zur traditionellen Jagd im Kampf gegen die ASP. In Brandenburg ist die Zahl der ASP-Fälle stark zurückgegangen, was auf die Reduzierung der Wildschweinbestände zurückzuführen ist. Dennoch verdeutlichen neue Fälle die Anfälligkeit der Situation und die Notwendigkeit, die Bestände gering zu halten.

Die Lockerung der Vorschriften trägt dazu bei, dass Jäger in den betroffenen Gebieten die Schwarzwildbestände effektiver kontrollieren können. In bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten, die von Sperrzonen betroffen sind, ist keine grundsätzliche Genehmigung mehr erforderlich, sondern nur noch eine Anzeige bei der obersten Jagdbehörde. Verschiedene Fangsysteme sind erlaubt, wobei die jeweiligen Auflagen strikt einzuhalten sind.

Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg plant, die Bachenprämie für das Jagdjahr 2024/25 zu erhöhen und in den von ASP betroffenen Gebieten auszuweiten, um die Reduzierung der Wildschweinbestände weiter voranzutreiben. Informationen zur Allgemeinverfügung und zum Anzeigeverfahren können online beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg abgerufen werden.

Quelle: MLUK des Landes Brandenburg

Leave a Reply