Am 1. Juli 2024 wird in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung in Kraft treten. Diese knüpft teilweise an die alte Verordnung an, aber führt auch einige Neuerungen ein. Die bisherige Einstufung von Hunden als gefährlich, basierend auf ihrer Rasse, wird abgeschafft und stattdessen das Verhalten des Hundes und die Kenntnisse des Halters in den Fokus gerückt.
Neu eingeführt wird eine generelle Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Bestehende Regelungen wie Leinen- und Maulkorbpflicht bleiben bestehen, ebenso die Erlaubnispflicht für das Halten gefährlicher Hunde, wobei Kompetenz und Zuverlässigkeit des Halters nachgewiesen werden müssen. Die neue Verordnung erfasst auch die Rückstufung von gefährlichen zu nicht-gefährlichen Hunden und regelt die Haltung von Besuchshunden. Übergangsregelungen sollen den Wechsel von der alten zur neuen Hundehalteverordnung erleichtern.
Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024. Bis dahin gilt noch die alte Fassung.
Quelle: MIK des Landes Brandenburg