Kündigungsfrist endet für viele am 2. Dezember
Viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer können ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen. Dafür muss das Schreiben in diesem Jahr bis zum 2. Dezember beim Versicherer angekommen sein. Ob sich ein Wechsel lohnt und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten, erklärt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Was hat es mit dem Wechseltermin auf sich?
Schaarschmidt: Bei vielen Kfz-Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Wer keine automatische Fortsetzung wünscht, kann normalerweise bis zum 30. November den Vertrag kündigen und einen besseren Versicherungsvertrag abschließen. Da der Stichtag in diesem Jahr auf ein Wochenende fällt, endet die Frist am folgenden Werktag, dem 2. Dezember. Wir empfehlen Autobesitzerinnen und Autobesitzer, ihre Versicherung auf den aktuellen persönlichen Bedarf hin zu prüfen, Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen. Eine erste Einordnung geben Vergleichsportale sowie die Stiftung Warentest, aber auch direktes Anfragen bei Versicherungsunternehmen kann sich lohnen.
Wie gelingt es, zu sparen?
Schaarschmidt: Zunächst kann sich der Bedarf ändern. Falls sich die Zahl gefahrener Kilometer oder die Anzahl einzutragender Fahrerinnen und Fahrer verringert, lässt sich sehr wahrscheinlich Prämie sparen. Gleiches kann bei der Teilkasko für die Nutzung einer Garage gelten. Wichtig ist aber, dass solche Sonderkonditionen tatsächlich der Wahrheit entsprechen, sonst kann es zu teuren Überraschungen kommen.
Was gilt es bei einem Wechsel noch zu beachten?
Schaarschmidt: Wir empfehlen, die Vertragsbedingungen des Wunschtarifs genau zu prüfen. Der sogenannte Rabattretter geht beim Wechsel beispielsweise verloren. Diese vertragliche Konstruktion schützt vor einer schlechteren Einstufung bei – je nach Versicherer – einem oder mehreren Schäden im Jahr. Wer beispielsweise schon 20 Jahre oder mehr unfallfrei gefahren ist, kann sich den zusätzlichen Beitrag für den Rabattschutz eher sparen. Denn die Rückstufung wäre zum Beispiel bei einem Schaden nicht so drastisch.
Gibt es typische Probleme, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher sich nach einem Wechsel bei Ihnen melden?
Schaarschmidt: Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich mitunter, wenn der neue Versicherer eine ungünstigere Einstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) vornimmt. Dies hängt oft mit Vorschäden und dem Rabattretter beim alten Versicherer zusammen. Der Rabattretter ist ein Kundenbindungsinstrument. Er hilft im Schadenfall deshalb nur beim aktuellen Versicherer. Wechseln Kundinnen und Kunden, so gilt regelmäßig die tatsächliche SF-Klasse. Deshalb sollten sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche SF-Klasse sie dem neuen Anbieter melden wird.
Welche zeitlichen Fristen gilt es zu beachten?
Schaarschmidt: Wer sicher ist, wechseln zu wollen, sollte die Kündigung per Einwurfeinschreiben einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen lassen. Auch, wer von seinem Versicherer eine Beitragserhöhung erhält, kann innerhalb eines Monats nach Zugang seinen Vertrag kündigen.
Weitere Informationen zum Wechsel der Kfz-Versicherung hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/11490
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Quelle: PM Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.