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Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke begrüßt die vom Bundestag verabschiedeten Verbesserungen für Opfer der SED-Diktatur. Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Erleichterungen vor, darunter die Anerkennung von Gesundheitsschäden, die Erhöhung der Opferrente auf 400 € monatlich und eine Anpassung dieser Rente an die Preisentwicklung. Zudem erhalten beruflich Verfolgte nun unabhängig vom Einkommen 291 € und es gibt keine Kürzungen bei Renteneintritt. Ein Zweitantragsrecht für strafrechtlich Rehabilitierte wurde eingeführt sowie eine Einmalzahlung von 7.500 € für von Zwangsaussiedlung betroffene Personen. Rehabilitierungen können jetzt auch für im Westen verfolgte Personen erfolgen. Ein Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro jährlich wird eingerichtet.

Die Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke erklärt dazu: „Der Bundestag hat mit seinem Beschluss gezeigt, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht auch 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution von hoher politischer Bedeutung ist. Die materiellen Verbesserungen bedeuten auch eine Würdigung für die Menschen, die sich in der DDR für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben und auf Grund des erlittenen politischen Unrechts bis heute an den Folgen leiden.“

Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Die Bundes- und Landesregierungen sollen eine schnelle Umsetzung sicherstellen. Nooke zählt auf die Unterstützung Brandenburgs. Informationen und Beratungen zu den neuen Regelungen werden durch die Mitarbeiter der Aufarbeitungsbeauftragten angeboten, Kontaktdaten findet man auf der Webseite www.aufarbeitung-brandenburg.de.

Quelle: LAKD

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