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Das Land Brandenburg hebt  nach und nach die Regeln auf, die wegen der Maul- und Klauenseuche galten. „Ab dem 11. Februar beenden wir die Schutzzone um Hönow und machen daraus eine Überwachungszone“, sagte der staatliche Tierarzt Dr. Stephan Nickisch. Für die Bauern in der Schutzzone bedeutet das weniger strenge Kontrollen. Tiertransporte von und in die Überwachungszone sind aber weiterhin verboten, erklärte Dr. Nickisch.

Die teilweisen Lockerungen erklärt Dr. Nickisch, der auch der Leiter des Landeskrisenzentrums ist, mit den Vorgaben der EU: „Der Tag, an dem der Amtstierarzt am Ausbruchsort mit der vorläufigen Reinigung und Desinfektion fertig war, war der 25. Januar 2025. Nach mindestens 15 Tagen kann die Schutzzone in eine Überwachungszone umgewandelt werden. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufhebung der Restriktionen in den betroffenen Landkreisen. Die komplette Überwachungszone kann 30 Tage nach der vorläufigen Reinigung und Desinfektion aufgehoben werden“, erklärte Dr. Nickisch. Demnach wäre das frühestens am 25. Februar möglich.

Um den internationalen Regeln für den Status „MKS-frei“ zu entsprechen, müssen jedoch bestimmte Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsort noch bis zum 11. April weitergehen, sagte Dr. Nickisch.

Durch die Verkleinerung der Restriktionszone nach internationalen Standards erhalten alle Gebiete außerhalb dieser Zone, einschließlich der anderen 14 Bundesländer sowie der restlichen Gebiete in Berlin und Brandenburg, den Status MKS-frei. Somit gibt es für den Handel außerhalb dieser verkleinerten Zone keine Beschränkungen mehr.

Ob Deutschland den internationalen Status „MKS-frei“ zurückerhält, entscheiden weder das Land Brandenburg, der Bund noch die EU, sondern die internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOHA).

Quelle: PM MLUK Land Brandenburg

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